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  1. #1
    Sea-Dweller
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    Frage zu Arbeitsvertrag (Schulung im AV festgehalten)

    Hallo Liebe Gemeinde,

    eine Frage an die Arbeitsrechtler oder diejenigen, die es wissen könnten.

    Ein Freund von mir hat mich um Rat gebeten. Da das Forum ja allwissend ist, stelle ich mal die Frage ein.

    Ist es rechtens folgene Klausel im Arbeitsvertrag stehen zu haben?

    Der AN verpflichtet sich mind. x-Jahre im Unternehmen tätig zu sein, falls dieser jährlich eine Schulung vom Unternehmen bezahlt bekommt. Bei verfrühtem Ausscheiden ist der AN verpflichtet die volle Summe der entstanden Kosten für die Schulung ans Unternehmen zurück zu zahlen.

    Mein Kumpel überlegt nämlich die Firma früher zu verlassen. Aber er hat natürlich auch keine Lust nen Haufen Geld zu zahlen.

    Vielen Dank für die Hilfe und schaut nicht soviel auf eure Wecker!
    Grüße Florian !!

    - Bavaria -

  2. #2
    Gesperrter User
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    RE: Frage zu Arbeitsvertrag (Schulung im AV festgehalten)

    http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/798386.html



    Wieso unterschreibt er erst, um sich dann rauswinden zu wollen?

  3. #3
    Sea-Dweller
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    Themenstarter

    RE: Frage zu Arbeitsvertrag (Schulung im AV festgehalten)

    Original von Mostwanted
    http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/798386.html



    Wieso unterschreibt er erst, um sich dann rauswinden zu wollen?
    ..tja das hab ich Ihn auch gefragt. Er meinte nur, dass er sich sicher ist länger bei dem Unternehmen zu bleiben. Mit den aktuellen Umständen, konnte er nicht rechnen.

    Na dann sag ich ihm mal, dass er wohl oder übel in den sauren Apfel beissen muss falls er nicht gekündigt wird sondern selbst kündigt.

    Danke schonmal!
    Grüße Florian !!

    - Bavaria -

  4. #4
    Geprüftes Mitglied
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    Gibt es jede Menge Urteile drüber

    grundsätzlich gibt es keinen Leibeigenenstatus

    Fachanwalt, und ich meine Fachanwalt, vor ort befragen
    Gruß

    Jan

  5. #5
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Warum unterschreibt einer sowas? Vielleicht, weil er anders den Vertrag nicht bekommen hätte?

    Meines Halbwissens nach sind Rückzahlungsklauseln grundsätzlich zulässig, wobei aber die Rückzahlung über die vereinbarte Mindestverweildauer des AN abgestaffelt sein muss. Eine Klausel, die die volle Höhe bis zum Ende der Mindestverweildauer zurückfordert, ist siw unzulässig.

    Mein Rat daher ebenfalls: Fachanwalt konsultieren!
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  6. #6
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    So isses, ich meine dass lediglich die Staffeldauer beschränkt ist.

    Daher sage auch ich: Fachanwalt.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  7. #7
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Ich hab was von 36 Monaten im Kopf, aber auch das weiß ich nicht genau...
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  8. #8
    Freccione
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    Wird diesbezüglich in D nicht auch zwischen Schulungen mit "rein" internem Zweck (Bsp. ERP Software, etc.) und allgemeinen Schulungen (Präsentations-, Verkaufstraining, etc.) unterschieden.

  9. #9
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    Und bitte auch das "vor Ort" beachten
    Gruß

    Jan

  10. #10
    Yacht-Master Avatar von cuteluke
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    Original von MacLeon
    Warum unterschreibt einer sowas? Vielleicht, weil er anders den Vertrag nicht bekommen hätte?

    Meines Halbwissens nach sind Rückzahlungsklauseln grundsätzlich zulässig, wobei aber die Rückzahlung über die vereinbarte Mindestverweildauer des AN abgestaffelt sein muss. Eine Klausel, die die volle Höhe bis zum Ende der Mindestverweildauer zurückfordert, ist siw unzulässig.

    Mein Rat daher ebenfalls: Fachanwalt konsultieren!
    kurz ud knapp: so ist es !
    Gruß, Luke

    Unterstützung bei der Grundsteuererklärung: https://grundsteuer-erklaerung.online/

  11. #11
    Sea-Dweller
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    Original von cuteluke
    Original von MacLeon
    Warum unterschreibt einer sowas? Vielleicht, weil er anders den Vertrag nicht bekommen hätte?

    Meines Halbwissens nach sind Rückzahlungsklauseln grundsätzlich zulässig, wobei aber die Rückzahlung über die vereinbarte Mindestverweildauer des AN abgestaffelt sein muss. Eine Klausel, die die volle Höhe bis zum Ende der Mindestverweildauer zurückfordert, ist siw unzulässig.

    Mein Rat daher ebenfalls: Fachanwalt konsultieren!
    kurz ud knapp: so ist es !
    und? bist du jetzt ein Fachanwalt?
    Grüße Florian !!

    - Bavaria -

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