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Kurze Zwischenfrage...

Was hat denn die Einstufung eigentlich für Folgen?

Hat das was mit der Besteuerung zu tun? Oder Maulkorbpflicht?


Bin da leider nicht so fit in dem Thema... danke für die Aufklärung.
Eine Hundesteuersatzung ist reines Ortsrecht. Das heißt, was in der einen Stadt gilt, kann in der anderen ganz anders sein. Bei uns ist es beispw. so, dass für Listenhunde automatisch 1.000,-- Euro Hundesteuer zu zahlen sind ... Maulkorb- und Leinenpflicht können bei Vorkommnissen angeordnet werden.