Der Guillotinist will dir was Böses - die Behörde hat nichts davon, deinen Hund als gefährlich einzustufen. Wenn in einer Verordnung eine Größe festgelegt ist, dann vollzieht die Behörde nur, ohne weiteren Ermessensspielraum zu haben, d. h. Mindestgröße überschritten = Einstufung als gefährlicher Hund. Das ist wie im richtigen Leben, ein bisschen schwanger gibt es nicht. Insofern schadet fragen sicherlich nicht, denn in der Regel wissen die Sachbearbeiter, wer solche Tests anbietet und vor allem, welche Mindestanforderungen an so eine Bescheinigung zu stellen sind. Wenn du allerdings schon einen Hals hast, habe ich da Verständnis, wenn du diesen Weg nicht gehen willst ...
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26.02.2018, 17:34 #11Gruß Frank
"Das Leben ist viel zu schnell vorbei - wenn man nicht ab und zu stehen bleibt, könnte man es verpassen!" (Ferris Bueller)
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Von Hannes im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 44Letzter Beitrag: 19.12.2005, 12:24
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