Zitat Zitat von autofab Beitrag anzeigen
peter,
also in NRW gibt es zwei kategorien. gefährliche hunde (staff, pitbull, bulli,) und listenhunde (mastino, fila bras. etc)
mein hund ist als gefährlicher hund eingestuft und muss somit einen maulkorb tragen und ich muss 800€ steuern im jahr zahlen.
will ich das nicht, muss ich bei einem amtsveterinär einen wesenstest machen.
bei bestandener prüfung bestätigt der vet. dann die unbedenklichkeit und ich kann den hund ohne maulkorb gassi führen, sowie bei meinem normalen steuersatz bleiben.

gestern meinte der amtsveterinär, dass ich den wesenstest mit meinem hund machen kann, wo es mir beliebt.

auch wenn mir das neu war, muss es - was die wesentests betrifft - eine bundesweite einheitliche regelung geben.
ich warte jetzt aber erstmal die schriftliche bestätigung des o-amtes ab, dass mein hund kategorie 3 ist.

den test kann ich eh erst machen, wenn der hund älter ist. (ab dem 15. monat).

das hunde eingeschläfert werden, ist mir neu. kenne ich nur von den niederlanden.
aber ich bin da nicht auf dem laufenden.
Ok, danke für die ausführliche Antwort.

Wie schon geschrieben, bezgl. der Örtilichkeit für den Wesenstest bin ich mir überhaupt nicht sicher. Habe nur den Fall eben meiner Frau vorgelesen, und sie musste diesbezüglich die Stirn runzeln. Vielleicht solltest Du dies nochmals definitiv und verbindlich abklären.

Na, dann hoffe ich für Dich und Deinen Hund, dass ihr den Wesenstest besteht.

Wäre schön, wenn Du uns auf dem Laufenden hälst.

Darüber hinaus stellt sich mir gerade die Frage, ob man nach bestandenem Wesentest den zuvor bezahlten höheren Steuersatz im Rahmen eines Einspruchs anfechten kann?