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  1. #1
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    Steht Winsey beides gut. Im Ernst, die findet das gut geschert zu werden?
    Bei Carlo ist das Fell immer gleich lang und liegt top gepflegt Dafür haart der Wuff aber auch ganz ordentlich....
    Geändert von Magul (24.02.2018 um 14:57 Uhr)

  2. #2
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von Magul Beitrag anzeigen
    Steht Winsey beides gut. Im Ernst, die findet das gut geschert zu werden?
    Danke!

    Winsey haart zum Glück überhaupt nicht, vielleicht finde ich einmal die Woche ein einzelnes Haar von ihr bei uns zu Hause.

    Was das Scheren angeht...

    Wir sind uns sicher, dass sie das sogar sehr mag und sich mit kurzer Matte wohler fühlt.

    Natürlich ist es leicht, sowas von seinem Hund zu behaupten, aber ihr genzes verhalten deutet zumindest daraufhin. Wenn ich die Schermaschine aus der Schublade hole, kommt sie angedüst und sitzt brav die zwei Stunden, die ich dafür brauche, vor mir.

    Danach macht sie Bocksprünge durch den Garten und rast wie wild durch die Gegend, was sonst gar nicht ihr Ding ist. Diese Agilität hälte dann auch meist für einige Tage an.

    Außerdem kratzt sie sich selbst so gut wie nie, wenn sie frisch geschoren ist. Momentan ist das schon häufiger der Fall. Und ihr Fell eigenet sich auch durch die Unterwolle ganz gut dazu, was bei nicht vielen Rassen der Fall ist.

    Alles in Allem doch recht viele Indikatoren, Alles richtig zu machen...
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  3. #3
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    .... Würde ich auch so deuten nach deiner Beschreibung. Fotogen ist Winsey aber wirklich

    Wir hatten früher mal einen Bergamasker Hirtenhund. Der hatte ähnliches Fell wie Winsey. Vorteil ist halt, dass die nicht haaren, Nachteil, dass im Fell viel hängen bleibt und so viel Dreck ins Haus kommt. Carlo ist ein Misch aus Labrador und Golden Retriever. Sein Fell ist von der Länge genau zwischen den beiden Rassen. Vorteil ist wirklich der Teflon Effekt. Da bleibt nichts hängen und zum Glück ist das Fell auch nicht fettig. Somit mufft der auch nicht, wie z.B. das Fell eines Schäferhundes.

  4. #4
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Mmmh... bin wirklich froh, dass Winsey nicht haart. Und auch kein bisschen müffelt, noch nicht einmal, wenn sie nass ist.

    Hatte letztens gerade mit meinem besten Freund (dem jeglicher Sinn für Hunde fehlt, fast schon ein "Hundehasser") darüber gesprochen, er hatte lobenswerter Weise erwähnt hat, dass unsere Köterin bzw. unser ganzer Haushalt noch nicht einmal ansatzweise müffelt. Sowas aus seinem Mund will was heißen. Für das Lob hat er aber auch fast vier Jahre gebraucht. Bisweilen hat er unseren Hund noch nicht einmal angefasst, obwohl er fast jeden zweiten Tag bei uns ist.

    Wenn wir allerdings bei schlechtem Wetter im Wald spazierengehen, kann ich nach dem Duschen aus dem ausgespülten Zeugs im Duschsieb noch einen kompletten Adventskranz flechten und einen Sack Erde abfüllen.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Dino01
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    Luna hat Heute ihren 13. Geburtstag

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    Gruß Ralf

  6. #6
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Na, da gibt's sicher ein Wienerle!
    Peter

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  7. #7
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    so, der zwerg wurde heute vom amts-veterinär als standard bullterrier eingestuft, weil er 2,5cm über dem zulässigen miniatur-bullterrier maß liegt.
    immer wenn ich kontakt zu behörden oder ämtern habe, schwillt mir der kamm - aber ich halte mich zurück.
    werde jetzt auf jeden fall ein gegen-gutachten einholen.

    falls es nichts hilft - wo kann ich in NRW denn einen fairen und nicht komplett verblödeten veterinär finden, der einen guten wesenstest macht?
    gibt es die?

    dank im voraus.

    IMG_1950.jpg

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von ferrismachtblau
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    Zitat Zitat von autofab Beitrag anzeigen
    so, der zwerg wurde heute vom amts-veterinär als standard bullterrier eingestuft, weil er 2,5cm über dem zulässigen miniatur-bullterrier maß liegt.
    immer wenn ich kontakt zu behörden oder ämtern habe, schwillt mir der kamm - aber ich halte mich zurück.
    werde jetzt auf jeden fall ein gegen-gutachten einholen.

    falls es nichts hilft - wo kann ich in NRW denn einen fairen und nicht komplett verblödeten veterinär finden, der einen guten wesenstest macht?
    gibt es die?

    dank im voraus.
    Auch wenn du das nicht gerne hören wirst: zu groß ist zu groß - da wird dir auch ein Gutachten nichts nützen, wenn es hier Festlegungen gibt. Da kann die Behörde auch nichts dafür ...

    Ich würde mich mit der Behörde in Verbindung setzen und fragen, ob die hier jemanden für einen Wesentest empfehlen können. Das geht jetzt aus meiner Sicht nur miteinander und nicht gegeneinander.

    Viel Glück!
    Gruß Frank

    "Das Leben ist viel zu schnell vorbei - wenn man nicht ab und zu stehen bleibt, könnte man es verpassen!" (Ferris Bueller)

  9. #9
    ehemaliges mitglied
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    stimmt, höre ich nicht gerne
    die behörde, die meinen hund als gefährlichen hund einstuft, werde ich allerdings nicht nach tipps für gute und faire wesenstests fragen.
    ich frage ja schliesslich auch nicht meinen guillotinisten nach seinen messerschleifer.

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von ferrismachtblau
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    Zitat Zitat von autofab Beitrag anzeigen
    stimmt, höre ich nicht gerne
    die behörde, die meinen hund als gefährlichen hund einstuft, werde ich allerdings nicht nach tipps für gute und faire wesenstests fragen.
    ich frage ja schliesslich auch nicht meinen guillotinisten nach seinen messerschleifer.
    Der Guillotinist will dir was Böses - die Behörde hat nichts davon, deinen Hund als gefährlich einzustufen. Wenn in einer Verordnung eine Größe festgelegt ist, dann vollzieht die Behörde nur, ohne weiteren Ermessensspielraum zu haben, d. h. Mindestgröße überschritten = Einstufung als gefährlicher Hund. Das ist wie im richtigen Leben, ein bisschen schwanger gibt es nicht. Insofern schadet fragen sicherlich nicht, denn in der Regel wissen die Sachbearbeiter, wer solche Tests anbietet und vor allem, welche Mindestanforderungen an so eine Bescheinigung zu stellen sind. Wenn du allerdings schon einen Hals hast, habe ich da Verständnis, wenn du diesen Weg nicht gehen willst ...
    Gruß Frank

    "Das Leben ist viel zu schnell vorbei - wenn man nicht ab und zu stehen bleibt, könnte man es verpassen!" (Ferris Bueller)

  11. #11
    Milgauss
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    Zitat Zitat von autofab Beitrag anzeigen
    so, der zwerg wurde heute vom amts-veterinär als standard bullterrier eingestuft, weil er 2,5cm über dem zulässigen miniatur-bullterrier maß liegt.
    immer wenn ich kontakt zu behörden oder ämtern habe, schwillt mir der kamm - aber ich halte mich zurück.
    werde jetzt auf jeden fall ein gegen-gutachten einholen.

    falls es nichts hilft - wo kann ich in NRW denn einen fairen und nicht komplett verblödeten veterinär finden, der einen guten wesenstest macht?
    gibt es die?

    dank im voraus.

    IMG_1950.jpg
    Gerade im WDR bei Tiere suchen ein Zuhause ein ähnlicher Fall, trotz diverser Gutachten beim Amtsgericht Düsseldorf verloren, jetzt entscheidet das Verwaltungsgericht Münster über eine Zulassung dort

  12. #12
    Datejust
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    Zitat Zitat von autofab Beitrag anzeigen
    so, der zwerg wurde heute vom amts-veterinär als standard bullterrier eingestuft, weil er 2,5cm über dem zulässigen miniatur-bullterrier maß liegt.
    immer wenn ich kontakt zu behörden oder ämtern habe, schwillt mir der kamm - aber ich halte mich zurück.
    werde jetzt auf jeden fall ein gegen-gutachten einholen.

    falls es nichts hilft - wo kann ich in NRW denn einen fairen und nicht komplett verblödeten veterinär finden, der einen guten wesenstest macht?
    gibt es die?

    dank im voraus.

    IMG_1950.jpg
    Wende dich an Rechtsanwalt Lars Weidemann
    http://www.rae-swl.de/

    Ich würde mir das nicht gefallen lassen, habe auch noch von keinem Fall gehört, bei dem sie es bei nur 2,5 cm versucht hätten, die Fälle die ich kenne waren 40 cm und drüber.
    Hatte wegen meinem Mini auch schon eine Verhandlung vorm Verwaltungsgericht, war aber eine andere Sache (mir wollte die Gemeinde Leinenzwang aufs Auge drücken) und ich habe gewonnen.
    Geändert von Harlista (14.03.2018 um 12:51 Uhr)

  13. #13
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    Muss der Test denn im entsprechenden Bundesland gemacht werden?
    Gruß Marcel

  14. #14
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    nein, der kann irgendwo in deutschland gemacht werden.

  15. #15
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    Zitat Zitat von autofab Beitrag anzeigen
    nein, der kann irgendwo in deutschland gemacht werden.
    Gute und faire Tests werden/wurden an der TiHo Hannover gemacht. Die sind wohl in der Verhaltensforschung auch ganz weit vorne mit dabei. Ich kenne drei Hunde, die da waren. Sind aber auch echte Lämmer.

    Ich frage noch mal einen Freund, der mit zwei bekloppten Hündinnen wo anders war.
    Gruß Marcel

  16. #16
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von autofab Beitrag anzeigen
    nein, der kann irgendwo in deutschland gemacht werden.
    Äh, sicher?

    Ich wohne in Ba-Wü an der Landesgrenze zu Hessen und meine Frau ging jahrelang als Gassigeherin im Tierheim Viernheim (Hessen) ein und aus.

    Die hatten immer eine Menge beschlagnahmter Kampfhunde bei sich und waren immer am stöhnen, dass sie die Wesenstests haben immer in Hessen durchführen lassen müssen, was doofer Weise weiter weg war als hier bei uns in Mannheim (Ba-Wü).
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von ferrismachtblau
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    Stefan: Das nachfolgende ist evtl. für dich interessant:

    "Was aber, wenn der Hund ein ziemlich groß geratener Miniature Bull Terrier ist? Denn Tiere sind eben (wie wir Menschen) nicht streng kategorisierbar und wachsen nicht „nach Maß“, sondern bleiben Individuen, die trotz ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse andere Merkmale aufweisen können als die typischen Vertreter ihrer Rasse.

    Mit einem solchen Fall hatte sich zwar kein Gericht aus Sachsen- Anhalt, aber erst im letzten Jahr eines aus Nordrhein- Westfalen zu befassen: Dort hatte der Halter behauptet, sein Hund sei mit 41,5 cm ein groß geratener Miniature Bull Terrier, während die Behörde davon ausging, es handle sich um einen 44,5 cm großen Standard- Bullterrier. Für die Richter war jedoch im Endeffekt egal, ob der Hund nun 41,5 oder aber 44,5 cm groß war, denn beides stellten sie als nicht mehr nur geringfügige Abweichung von der Sollgrenze des FCI (35,5 cm) fest, weshalb der Hund nicht mehr dem Phänotyp eines Miniature Bull Terriers entspreche.


    Interessant war jedoch in diesem Fall, dass die Richter eine Möglichkeit gesehen hatten, den Hund trotz seiner Größe als Miniatur Bull Terrier einzustufen. Dafür hätte der Halter nachweisen müssen, dass beide Elternteile des Tieres als Vertreter dieser Rasse eingestuft worden waren: „Daraus folgt, dass ein genealogisch von Miniatur Bullterriern abstammender Hund auch bei geringfügiger Überschreitung der Widerristhöhe von 35,5 cm noch ein Miniatur Bullterrier bleiben kann. Wo die Grenze der Geringfügigkeit im Einzelfall zu ziehen ist, kann hier dahinstehen, weil dies voraussetzt, dass der Halter den Nachweis führt, dass der Hund von als Miniatur Bullterriern eingestuften Eltern abstammt.“ (VG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2015, Aktenzeichen: 18 L 2817/15, Rn. 6, zitiert nach juris). Diesen Nachweis hatte der Halter des Hundes jedoch nicht geführt, weshalb die Richter auf die Rasseeinstufung seines Hundes ausschließlich nach dem phänotypischen Erscheinungsbild zurückgreifen mussten- das hieß also, auf eine Einstufung nach der Größe des Hundes. Da der Hund also die „magische“ Grenze von 35,5 cm überschritt, wurde er als Standard-Bull Terrier eingestuft- und damit als ein als gefährlich vermuteter Hund.

    Selbst für Hundehalter, die die Elterntiere ihres Hundes genau kennen, wird in Sachsen- Anhalt ein solcher Nachweis der genealogischen Abstammung des Hundes hingegen seit der Gesetzesänderung wohl nicht mehr helfen können, wird doch nunmehr für die Rasse- bzw. Kreuzungszugehörigkeit allein auf den Phänotyp abgestellt werden."

    Das Ganze ist wohl landesabhängig, je nach dem wie dort das Gesetzt ausformuliert ist. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, sich nochmal mit der Behörde unter Bezug auf das Urteil VG Düsseldorf in Verbindung zu setzen? Setzt voraus, dass der kleine Kerl reinrassig ist und du entsprechende Papiere hast ...
    Gruß Frank

    "Das Leben ist viel zu schnell vorbei - wenn man nicht ab und zu stehen bleibt, könnte man es verpassen!" (Ferris Bueller)

  18. #18
    ehemaliges mitglied
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    vielen dank für den text, frank.

    ja - im endeffekt hat uns das der veterinär heute morgen auch kurz und knapp gesagt:
    wenn beide eltern die kriterien des minibulls erfüllen und ihrer zu groß wird, dann wird er trotzdem als
    mini bullterrier anerkannt. solange wir diesen nachweis nicht erbringen können, ist er kein mini.
    das blöde ist ja letztendlich, dass der FCI als einziges unterscheidungsmerkmal die größe angibt.
    ansonsten git: bullterrier = bullterrier.

  19. #19
    Daytona Avatar von Clark11
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    Miniatur oder nicht, bei so einem Hund (nicht negativ gemeint!) weiss ich vorher worauf ich mich einlasse und was eventuell zu erwarten ist. Die wenigsten Hunde
    hören beim angegebenen Maß auf zu wachsen .
    Warum hier Stress machen? Wesenstest erfolgreich abliefern und fertig. Letztendlich auch egal wo, wenn mein Hund und vor allem der Halter fit ist, kann ich den Test überall machen.
    Geändert von Clark11 (27.02.2018 um 07:48 Uhr)
    ___________
    Gruß Joerg

  20. #20
    ehemaliges mitglied
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    Zitat Zitat von Clark11 Beitrag anzeigen
    Miniatur oder nicht, bei so einem Hund (nicht negativ gemeint!) weiss ich vorher worauf ich mich einlasse und was eventuell zu erwarten ist. Die wenigsten Hunde
    hören beim angegebenen Maß auf zu wachsen .
    Warum hier Stress machen? Wesenstest erfolgreich abliefern und fertig. Letztendlich auch egal wo, wenn mein Hund und vor allem der Halter fit ist, kann ich den Test überall machen.
    wo wird denn hier stress gemacht?

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