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  1. #1

    Interessantes EuGH Urteil zu Bauhaus-Klassiker Nachbauten aus Italien

    Es gibt ein interessantes neues Urteil zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung von italienischen Nachbauten von Bauhaus Möbel-Klassikern (Le Corbusier etc.):

    Urteil des EuGH

    Im Kern steht da drin:
    In Italien gekaufte (dort urheberrechtlich nicht geschützte) Bauhaus Fakes (Beispiel) dürfen hierzulande gewerblich genutzt (nicht verkauft!) werden, ohne dass dies einen Verstoß gegen das Gemeinschafts-Urheberrecht darstellt.

    Die deratige Nutzung hierzulande (beispielsweise in Geschäften, Behörden, Arzt- und Anwaltspraxen) beschreibt keine "Verbreitung des Originals oder von Vervielfältigungsstücken eines Werks an die Öffentlichkeit durch Verkauf oder auf sonstige Weise" im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29.

    Das haben deutsche Gerichte bislang immer anders gesehen.


    Grüße,
    Moritz

    Edith:
    Komisch, wieso klappt das Verlinken des Urteils nicht?
    Fly-Back mit vertikaler Chronoankupplung: Citizen 8110 A
    6,72 mm Kaliberhöhe = Weltrekord

  2. #2
    Double-Red Avatar von OrangeHand
    Registriert seit
    13.10.2005
    Beiträge
    8.717

    RE: Interessantes EuGH Urteil zu Bauhaus-Klassiker Nachbauten aus Italien

    Interessant, Dank



    Original von cutrofiano
    Im Kern steht da drin:
    In Italien gekaufte (dort urheberrechtlich nicht geschützte) Bauhaus Fakes (Beispiel) dürfen hierzulande gewerblich genutzt (nicht verkauft!) werden, ohne dass dies einen Verstoß gegen das Gemeinschafts-Urheberrecht darstellt.
    ...
    Das haben deutsche Gerichte bislang immer anders gesehen.
    EU... Es scheint wohl kein deutscher Richter am Fall gearbeitet zu haben. Im Rahmen der Verhandlung wurde die Polnische Regierung angehört...
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

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