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29.09.2008, 16:49 #1
Interessantes EuGH Urteil zu Bauhaus-Klassiker Nachbauten aus Italien
Es gibt ein interessantes neues Urteil zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung von italienischen Nachbauten von Bauhaus Möbel-Klassikern (Le Corbusier etc.):
Urteil des EuGH
Im Kern steht da drin:
In Italien gekaufte (dort urheberrechtlich nicht geschützte) Bauhaus Fakes (Beispiel) dürfen hierzulande gewerblich genutzt (nicht verkauft!) werden, ohne dass dies einen Verstoß gegen das Gemeinschafts-Urheberrecht darstellt.
Die deratige Nutzung hierzulande (beispielsweise in Geschäften, Behörden, Arzt- und Anwaltspraxen) beschreibt keine "Verbreitung des Originals oder von Vervielfältigungsstücken eines Werks an die Öffentlichkeit durch Verkauf oder auf sonstige Weise" im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29.
Das haben deutsche Gerichte bislang immer anders gesehen.
Grüße,
Moritz
Edith:
Komisch, wieso klappt das Verlinken des Urteils nicht?Fly-Back mit vertikaler Chronoankupplung: Citizen 8110 A
6,72 mm Kaliberhöhe = Weltrekord
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29.09.2008, 17:07 #2
RE: Interessantes EuGH Urteil zu Bauhaus-Klassiker Nachbauten aus Italien
Interessant, Dank
Original von cutrofiano
Im Kern steht da drin:
In Italien gekaufte (dort urheberrechtlich nicht geschützte) Bauhaus Fakes (Beispiel) dürfen hierzulande gewerblich genutzt (nicht verkauft!) werden, ohne dass dies einen Verstoß gegen das Gemeinschafts-Urheberrecht darstellt.
...
Das haben deutsche Gerichte bislang immer anders gesehen.Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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