Auf diese Frage kann man so keine Antwort geben.
Es kann sein dass der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erteilt wurde, es kann sein das er Vorläufigkeitsvermerke enthält, es kann sein dass eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, es kann sein dass eine widerstreitende Steuerfestsetzung vorliegt etc. etc. etc.
Ohne dass ein Sachverständiger diesen Bescheid sieht, kann man überhaupt nichts fundiertes dazu sagen. Dazu kommt noch die Wertung deiner persönlichen steuerlichen Verhältnisse und letztendlich auch durch Nichtstun in die Gefahr einer Steuerhinterziehung zu geraten.
Du siehst ohne die Hilfe eines steuerlichen Beraters kommst du hier nicht weiter.
Ergebnis 1 bis 14 von 14
Thema: Fragen zum Steuerbescheid
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28.09.2008, 23:28 #1
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Fragen zum Steuerbescheid
liebes forum,
da ich der meinung bin, dass sich in einem rolex-forum doch relativ viel kompetenz zu diesem thema herumtreibt, wollte ich mal versuchen, hier eine antwort auf folgende fragen zu bekommen (googeln hat leider nix gebracht...):
das finanzamt hat mir anfang des jahres einen steuerbescheid für 2007 geschickt. fand ich relativ merkwürdig, denn ich hatte gerade erst meine erklärung für 2006 abgegeben.
da der rückzahlungsbetrag aber erfreulich hoch war beschloss ich, die sache erstmal so hinzunehmen.
jetzt, ende september, klingelt mein telefon. finanzamt dran, man habe da einen fehler gemacht und mir einen bescheid für 2007 geschickt, mit einem viel zu hohen betrag. um zu vermeiden, dass ich das geld zurückahlen muss, soll ich doch einfach noch schnell eine steuererklärung für 2007 einreichen, dann würde man das alles auf sich beruhen lassen. das kam mir - in verbindung mit einer bei finanzbeamten ungewohnten freundlichkeit - doch ein wenig unbürokratisch vor.
deshalb meine fragen: kann das finanzamt seinen eigenen bescheid nach so vielen monaten überhaupt "anfechten"? oder ist bescheid bescheid? welche nachteile können mir entstehen, komme ich der aufforderung nach? welche, wenn ich ihr nicht nachkomme? könnte ich gar so dreist sein, das geld für 2006 auch noch einzufordern?
viel text, viele fragen. umso dankbarer wäre ich für die eine oder andere, hilfreiche antwort...
grüße
beatcruiserOriginal von George Best
Ich habe die Hälfte meines Vermögens für Alkohol, Frauen und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich sinnlos verprasst.
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29.09.2008, 01:00 #2
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29.09.2008, 02:38 #3ehemaliges mitgliedGast
So eine Frage wuerde ich nicht in diesem Forum versuchen zu klaeren, sondern mit einem Steuerberater und Steueranwalt.
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29.09.2008, 03:01 #4ehemaliges mitgliedGastOriginal von redsubmariner
So eine Frage wuerde ich nicht in diesem Forum versuchen zu klaeren, sondern mit einem Steuerberater und Steueranwalt.
Und jetzt die gute Nachricht. Die Kosten für den RA oder StB kannst Du sicher von der Steuer absetzen.
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29.09.2008, 11:37 #5
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Themenstarter
Original von Toppits
Original von redsubmariner
So eine Frage wuerde ich nicht in diesem Forum versuchen zu klaeren, sondern mit einem Steuerberater und Steueranwalt.
Und jetzt die gute Nachricht. Die Kosten für den RA oder StB kannst Du sicher von der Steuer absetzen.
grüße
beatcruiserOriginal von George Best
Ich habe die Hälfte meines Vermögens für Alkohol, Frauen und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich sinnlos verprasst.
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29.09.2008, 12:29 #6
Wenn sich das FA hier nur im Festsetzungsjahr vertan hat, kann es diese offensichtliche Unrichtigkeit nach § 129 AO korrigieren, im Übrigen entbindet die Festsetzung nicht von der ggf. bestehenden Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung.
Spätestens wenn Du die abgibst, kann das FA nach § 173 AO korrigieren.
Diese Auskunft stellt keine Steuerberatung im Einzelfall dar und ersetzt nicht den Kontakt mit dem Steuerberater.
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29.09.2008, 12:33 #7
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Original von Toppits
Original von redsubmariner
So eine Frage wuerde ich nicht in diesem Forum versuchen zu klaeren, sondern mit einem Steuerberater und Steueranwalt.
Und jetzt die gute Nachricht. Die Kosten für den RA oder StB kannst Du sicher von der Steuer absetzen.
Bei dem Fall scheint es sich um seine private Steuererklärung zu handeln; den Abzug von Steuerberaterkosten als Sonderausgaben sieht der Gesetzgeber (leider) nicht mehr vor, wobei ein Verfahren anhängig ist; Ausgang ungewiss,Tendenz es bleibt bei dem Abzugsverbot!Grüße
Peter
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29.09.2008, 12:38 #8
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Themenstarter
Schick mir doch mal eine PN! Denke ich kann Dir helfen!
Finde Deinen Fall sehr interessant: Steuererklärung für 2006 abgegeben Bescheid für 2007 bekommen!
Habe ich noch nie erlebt sowas!Grüße
Peter
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29.09.2008, 12:40 #9
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jetzt, ende september, klingelt mein telefon. finanzamt dran
portokasse gerade leer gewesen ??
so etwas geht ansich nur auf dem schriftweg ....VG
Udo
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29.09.2008, 14:22 #10
Wenn es mal unbürokratisch zugeht, ist es einigen auch nicht recht
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29.09.2008, 19:47 #11
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- 111
Themenstarter
Original von hugo
jetzt, ende september, klingelt mein telefon. finanzamt dran
portokasse gerade leer gewesen ??
so etwas geht ansich nur auf dem schriftweg ....
grüße
beatcruiser
p.s.:msa: ich hab rein gar nix dagegen, wenn es mal unbürokratisch zugeht. aber verdächtig ist das bei deutschen finanzbeamten schon, oder?
Original von George Best
Ich habe die Hälfte meines Vermögens für Alkohol, Frauen und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich sinnlos verprasst.
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29.09.2008, 20:27 #12
LOL...du hast eine Nachzahlung bekommen, ohne eine Steuererklärung abgegeben zu haben und glaubst das Geld jetzt behalten zu können.
very funny, indeed...Martin
Everything!
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29.09.2008, 20:43 #13
- Registriert seit
- 27.06.2007
- Beiträge
- 1.970
Auch Finanzbeamte sind nur Menschen und machen mal Fehler.
Ein gereizter Finanzbeamter kann einem das Leben bei zukünftigen Steuererklärungen schon nicht leicht machen.Gruss Mike
116710
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29.09.2008, 21:26 #14
- Registriert seit
- 05.09.2007
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- 111
Themenstarter
Original von Mawal
LOL...du hast eine Nachzahlung bekommen, ohne eine Steuererklärung abgegeben zu haben und glaubst das Geld jetzt behalten zu können.
very funny, indeed...
grüße
beatcruiserOriginal von George Best
Ich habe die Hälfte meines Vermögens für Alkohol, Frauen und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich sinnlos verprasst.
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