Hast du keinen Papierkorb?
Ich sehe nicht wie die Gegenseite, irgendetwas sinnvoll beweisen kann, und damit ist der ganz Kram nur noch heisse Luft...
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23.09.2008, 16:09 #1
Parkknöllchen und Inkassoandrohung von "Parkraumbewirtschaftungsfirma"?
Hallo,
mal eine Frage an die juristisch gebildeten im Forumsmitglieder:
Ich habe heute ein Schreiben einer Firma erhalten, die mir vorwirft, ich hätte im Juni (!) auf deren gebührenpflichtigem Parkplatz geparkt.
Ich wohne rund 300m von diesem Grundstück entfernt und habe einen Tiefgaragenplatz. Es käme mir also gar nicht in den Sinn, dort zu parken.
Nun fordert man mich auf binnen 7 Tagen 8,00 EUR Parkgebühr + 7,00 Auslagen + 9,00 Verwaltungsgebühr = 24,00 EUR zu zahlen. Andernfalls werde ein Inkassobüro eingeschaltet.
Ich glaub' es schlägt 13!!!
Wie kann ich mich dagegen wehren? Spontan würde ich die Bande erst einmal auffordern, mir doch mal ein Foto als Beweis zu schicken, worauf zu sehen ist, dass mein Auto dort parkt.
Hat jemand einen Rat für mich?
Danke!Viele Grüße...
René
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23.09.2008, 16:12 #2
RE: Parkknöllchen und Inkassoandrohung von "Parkraumbewirtschaftungsfirma"?
Martin
Everything!
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23.09.2008, 16:14 #3
Genau,
ab damit in die Rundablage - da kommt eh nix mehr nach.Gerald
Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.
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23.09.2008, 16:15 #4
Was mich nur wundert: in dem Schreiben wird mein Kennzeichen genannt und man habe über eine Halteranfrage (dafür die 7,00 EUR Auslagen) meine Anschrift ermittelt.
Viele Grüße...
René
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23.09.2008, 16:17 #5
klar. irgendwie müssen die ja rausfinden, wen man anschreiben soll ;-))
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23.09.2008, 16:31 #6
Haben die auch ein Foto von deinem falsch geparkten Fahrzeug???
Ich würde mal bei der Polizei nachfragen ob das so rechtens ist, vieleicht haben sich ja schon mehr Leute beschwertGruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
„Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
Phil Taylor "The Power"
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23.09.2008, 16:48 #7ehemaliges mitgliedGast
naja, ggf. wird es irgendein Fuzzi von dieser ominösen Firma als Zeuge bestätigen können.....das Beweisproblem werden die vielleicht schon aus Erfahrung kennen und ausgemerzt haben......
Gegenzug: behaupte doch einfach, das Auto sein von einem im Ausland (zB) Nigeria fahrenden Verwandten während seines Deutschlandaufenthaltes gefahren worden...... und teile ihnen seine Adresse, zB Lagos/Nigeria, XY-Road 113, mit...... man möge die Forderung dorthin senden, der Verwandte würde sie sicherlich anstandslos begleichen........mit solchen Nummern hatte ich schon großen Erfolg, sogar gegenüber teutschen Behörden..... ;-))))))
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23.09.2008, 17:08 #8
ja, der Cousin 4. Grades Kunta Kinte ist immer hilfreich....
Martin
Everything!
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23.09.2008, 17:48 #9Original von Ticktacktom
naja, ggf. wird es irgendein Fuzzi von dieser ominösen Firma als Zeuge bestätigen können.....das Beweisproblem werden die vielleicht schon aus Erfahrung kennen und ausgemerzt haben......
Gegenzug: behaupte doch einfach, das Auto sein von einem im Ausland (zB) Nigeria fahrenden Verwandten während seines Deutschlandaufenthaltes gefahren worden...... und teile ihnen seine Adresse, zB Lagos/Nigeria, XY-Road 113, mit...... man möge die Forderung dorthin senden, der Verwandte würde sie sicherlich anstandslos begleichen........mit solchen Nummern hatte ich schon großen Erfolg, sogar gegenüber teutschen Behörden..... ;-))))))
Edith hat meine Grammatik korrigiert
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23.09.2008, 18:01 #10
habe gerade einen artikel zu dieser firma gefunden, die anscheinend in einigen städten parkflächen betreibt. die gebühren erscheinen zwar unverschämt, aber unseriös scheint die firma also nicht zwingend zu sein...
Teures Falschparken auf DB-Parkplatz
dort heisst es: "20 Euro Vertragsstrafe: Für den Mitarbeiter der Wuppertaler Knöllchen-Kasse ist das ein normaler Vorgang. Die Firma habe „drei bis vier Beschwerdeanrufe täglich“, aber die Autofahrer würden nach einem Gespräch willig einlenken: „Sie zahlen trotzdem alle – die wollen ja keine Scherereien haben“, so die unmissverständliche Ansage."
nur: ich habe da nicht geparkt!Viele Grüße...
René
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23.09.2008, 18:04 #11
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Wenn du da nicht geparkt hast, dann zahl nicht.
Dirk
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23.09.2008, 18:09 #12
Würde ich auch nicht machen.
Aaaaber:
Ich hab mein Auto schon öfter an Plätzen wiedergefunden, wo ich es nicht vermutet hätte...Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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23.09.2008, 18:10 #13
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Ist bei René eher unwahrscheinlich.
Dirk
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23.09.2008, 18:14 #14
Ich würds mal drauf ankommen lassen. Erstmal schriftlich eine Stellungnahme abgeben in der klargestellt wird, dass du da nicht geparkt hast.
Wenn die Zeugen bringen, die aussagen, dass du dort geparkt hast, bringst du eben auch Zeugen, die bestätigen, dass du zu besagter Uhrzeit mit dem Auto an ganz anderer Stelle unterwegs warst.
Zum Thema Inkassobüro:
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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23.09.2008, 18:14 #15ehemaliges mitgliedGast
Vermutlich eine Zahlendreher bei der Autonummer. Denke, das Argument mit der Tiefgarage ist schlüssig.
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23.09.2008, 21:37 #16
Gibt es hier keinen Rechtsanwalt, der sich der Sache annehmen will? Es gibt immerhin 70,-- zu verdienen
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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23.09.2008, 21:38 #17
Zeugen, Tiefgaragenplatz etc. ist alles nebensächlich.
Wichtig ist:
Es muss der der tatsächliche Fahrzeugführer ermittelt werden. Eine "Halterhaftung" gibt es hier nicht, weil es ein zivilrechtlicher Anspruch ist.Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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23.09.2008, 21:53 #18ehemaliges mitgliedGast
Sagte ich doch. Der Cousin aus Lagos wars halt.....der solls auch zahlen.
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23.09.2008, 22:57 #19
Thema: Parkknöllchen und Inkassoandrohung von "Parkraumbewirtschaftungsfirma"
Viele Grüße...
René
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23.09.2008, 23:19 #20ehemaliges mitgliedGast
(Anekdotenmodus an)
Mein RA erzählte mir einmal folgende Geschichte. Früher war es nicht Kunta Kinte oder der Cousin aus Laos sondern in den Zeiten des Eisernen Vorhangs der liebe Verwandte aus der DDR der den Wagen fuhr.
Also wurde sich einmal wieder ein Name und eine Adresse im real existierenden Sozialismus für das Schreiben an das Gericht ausgedacht.
Der Richter, der es leid war, wandte sich direkt in einem Schreiben an das Gericht in der betreffenden Stadt in der SBZ und bat um Auskunft.
Und, tatsächlich kam ein Schreiben zurück mit ungefähr folgendem Wortlaut. "Sehr geehrter Kollege. Sie wissen das ich mangels Rechtshilfeabkommen nicht zu einer Auskunft verpflichtet bin. Aber unter der von Ihnen angebenen Adresse befindet sich das städtische Wasserwerk."
(Anekdotenmodus aus)
Ok, ich nehme mal an die Geschichte kennt jeder Jurist und sie ist eventuell am Stammtisch entstanden? Mir wurde sie jedoch als echt erzählt.
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