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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von trk1969
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    Parkknöllchen und Inkassoandrohung von "Parkraumbewirtschaftungsfirma"?

    Hallo,

    mal eine Frage an die juristisch gebildeten im Forumsmitglieder:

    Ich habe heute ein Schreiben einer Firma erhalten, die mir vorwirft, ich hätte im Juni (!) auf deren gebührenpflichtigem Parkplatz geparkt.

    Ich wohne rund 300m von diesem Grundstück entfernt und habe einen Tiefgaragenplatz. Es käme mir also gar nicht in den Sinn, dort zu parken.

    Nun fordert man mich auf binnen 7 Tagen 8,00 EUR Parkgebühr + 7,00 Auslagen + 9,00 Verwaltungsgebühr = 24,00 EUR zu zahlen. Andernfalls werde ein Inkassobüro eingeschaltet.

    Ich glaub' es schlägt 13!!!

    Wie kann ich mich dagegen wehren? Spontan würde ich die Bande erst einmal auffordern, mir doch mal ein Foto als Beweis zu schicken, worauf zu sehen ist, dass mein Auto dort parkt.

    Hat jemand einen Rat für mich?

    Danke!
    Viele Grüße...
    René

  2. #2
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    RE: Parkknöllchen und Inkassoandrohung von "Parkraumbewirtschaftungsfirma"?

    Hast du keinen Papierkorb?


    Ich sehe nicht wie die Gegenseite, irgendetwas sinnvoll beweisen kann, und damit ist der ganz Kram nur noch heisse Luft...
    Martin

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  3. #3
    680g pures Fleisch! Avatar von GG2801
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    Genau,

    ab damit in die Rundablage - da kommt eh nix mehr nach.
    Gerald

    Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von trk1969
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    Was mich nur wundert: in dem Schreiben wird mein Kennzeichen genannt und man habe über eine Halteranfrage (dafür die 7,00 EUR Auslagen) meine Anschrift ermittelt.
    Viele Grüße...
    René

  5. #5
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
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    klar. irgendwie müssen die ja rausfinden, wen man anschreiben soll ;-))

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von miboroco
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    Haben die auch ein Foto von deinem falsch geparkten Fahrzeug???


    Ich würde mal bei der Polizei nachfragen ob das so rechtens ist, vieleicht haben sich ja schon mehr Leute beschwert
    Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
    „Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
    Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
    Phil Taylor "The Power"

  7. #7
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    naja, ggf. wird es irgendein Fuzzi von dieser ominösen Firma als Zeuge bestätigen können.....das Beweisproblem werden die vielleicht schon aus Erfahrung kennen und ausgemerzt haben......

    Gegenzug: behaupte doch einfach, das Auto sein von einem im Ausland (zB) Nigeria fahrenden Verwandten während seines Deutschlandaufenthaltes gefahren worden...... und teile ihnen seine Adresse, zB Lagos/Nigeria, XY-Road 113, mit...... man möge die Forderung dorthin senden, der Verwandte würde sie sicherlich anstandslos begleichen........mit solchen Nummern hatte ich schon großen Erfolg, sogar gegenüber teutschen Behörden..... ;-))))))

  8. #8
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    ja, der Cousin 4. Grades Kunta Kinte ist immer hilfreich....
    Martin

    Everything!

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    Original von Ticktacktom
    naja, ggf. wird es irgendein Fuzzi von dieser ominösen Firma als Zeuge bestätigen können.....das Beweisproblem werden die vielleicht schon aus Erfahrung kennen und ausgemerzt haben......

    Gegenzug: behaupte doch einfach, das Auto sein von einem im Ausland (zB) Nigeria fahrenden Verwandten während seines Deutschlandaufenthaltes gefahren worden...... und teile ihnen seine Adresse, zB Lagos/Nigeria, XY-Road 113, mit...... man möge die Forderung dorthin senden, der Verwandte würde sie sicherlich anstandslos begleichen........mit solchen Nummern hatte ich schon großen Erfolg, sogar gegenüber teutschen Behörden..... ;-))))))
    Goil! Wegen solcher Stilblüten schmökere ich so gern in diesem genialen Forum!

    Edith hat meine Grammatik korrigiert
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von trk1969
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    habe gerade einen artikel zu dieser firma gefunden, die anscheinend in einigen städten parkflächen betreibt. die gebühren erscheinen zwar unverschämt, aber unseriös scheint die firma also nicht zwingend zu sein...

    Teures Falschparken auf DB-Parkplatz

    dort heisst es: "20 Euro Vertragsstrafe: Für den Mitarbeiter der Wuppertaler Knöllchen-Kasse ist das ein normaler Vorgang. Die Firma habe „drei bis vier Beschwerdeanrufe täglich“, aber die Autofahrer würden nach einem Gespräch willig einlenken: „Sie zahlen trotzdem alle – die wollen ja keine Scherereien haben“, so die unmissverständliche Ansage."

    nur: ich habe da nicht geparkt!
    Viele Grüße...
    René

  11. #11
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Wenn du da nicht geparkt hast, dann zahl nicht.
    Dirk



  12. #12
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Würde ich auch nicht machen.
    Aaaaber:
    Ich hab mein Auto schon öfter an Plätzen wiedergefunden, wo ich es nicht vermutet hätte...
    Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
    Christian

  13. #13
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Ist bei René eher unwahrscheinlich.
    Dirk



  14. #14
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Ich würds mal drauf ankommen lassen. Erstmal schriftlich eine Stellungnahme abgeben in der klargestellt wird, dass du da nicht geparkt hast.
    Wenn die Zeugen bringen, die aussagen, dass du dort geparkt hast, bringst du eben auch Zeugen, die bestätigen, dass du zu besagter Uhrzeit mit dem Auto an ganz anderer Stelle unterwegs warst.
    Zum Thema Inkassobüro:


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  15. #15
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    Gast
    Vermutlich eine Zahlendreher bei der Autonummer. Denke, das Argument mit der Tiefgarage ist schlüssig.

  16. #16
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Gibt es hier keinen Rechtsanwalt, der sich der Sache annehmen will? Es gibt immerhin 70,-- zu verdienen
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  17. #17
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Zeugen, Tiefgaragenplatz etc. ist alles nebensächlich.

    Wichtig ist:

    Es muss der der tatsächliche Fahrzeugführer ermittelt werden. Eine "Halterhaftung" gibt es hier nicht, weil es ein zivilrechtlicher Anspruch ist.
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  18. #18
    ehemaliges mitglied
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    Sagte ich doch. Der Cousin aus Lagos wars halt.....der solls auch zahlen.

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von trk1969
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    Thema: Parkknöllchen und Inkassoandrohung von "Parkraumbewirtschaftungsfirma"

    Viele Grüße...
    René

  20. #20
    ehemaliges mitglied
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    (Anekdotenmodus an)

    Mein RA erzählte mir einmal folgende Geschichte. Früher war es nicht Kunta Kinte oder der Cousin aus Laos sondern in den Zeiten des Eisernen Vorhangs der liebe Verwandte aus der DDR der den Wagen fuhr.

    Also wurde sich einmal wieder ein Name und eine Adresse im real existierenden Sozialismus für das Schreiben an das Gericht ausgedacht.

    Der Richter, der es leid war, wandte sich direkt in einem Schreiben an das Gericht in der betreffenden Stadt in der SBZ und bat um Auskunft.

    Und, tatsächlich kam ein Schreiben zurück mit ungefähr folgendem Wortlaut. "Sehr geehrter Kollege. Sie wissen das ich mangels Rechtshilfeabkommen nicht zu einer Auskunft verpflichtet bin. Aber unter der von Ihnen angebenen Adresse befindet sich das städtische Wasserwerk."

    (Anekdotenmodus aus)

    Ok, ich nehme mal an die Geschichte kennt jeder Jurist und sie ist eventuell am Stammtisch entstanden? Mir wurde sie jedoch als echt erzählt.

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