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24.09.2008, 12:00 #21Original von Toppits
... "unter der von Ihnen angebenen Adresse befindet sich das städtische Wasserwerk."
tja, man sollte immer wissen wovon man lügd...
was ja dann eine eindeutige falschauskunft beweist, die ggf. strafrechtlich geahndet wird(?).Original von Toppits
... "unter der von Ihnen angebenen Adresse befindet sich das städtische Wasserwerk."
tja, man sollte immer wissen wovon man lügd...
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