wenn der Krankheitsgrund der Selbe ist und der Arzt keine NEU-Bescheinigung erstellt, sondern eine ZWEIT-Bescheinigung, ist dies kein Problem .... z.b. bei psychischen Erkrankungen ...Original von Sea-Devil
Nein, die Unterbrechnung zählt nichtZählt die Unterbrechung und die 6-Wochenfrist fängt erneut anWENN es die gleiche
Krankheit ist.
Grüsse Frank
Ergebnis 1 bis 4 von 4
Hybrid-Darstellung
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17.09.2008, 11:36 #1Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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WENN es die gleiche
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