Original von löwenzahn
Nun,

da cutekuke die AO Abgabenordnung ins Spiel gebracht hat und von bis zu 14 Jahren Nachversteuerung redet, erlaube ich mir an evtl. vorhandene Fachleute folgende Frage zu stellen:

Der deutsche Zoll spricht im Zollkodex ZK von maximalen 10 Jahren Verjährungsfrist.
Quelle: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...hen/index.html

Steht jetzt der Zollkodex über der Abgabenordnung, oder nicht?

Wäre ja mal interessant, wie Fachleute dies sehen.

Liebe Grüße

Michael
Zoll ungleich Einfuhrumsatzsteuer, das sind zwei paar Schuhe !

Zoll verjährt nach 10 Jahren bei einer Straftat gem. Artikel 221 Abs. 4 ZK i.V.m. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO (Zitat Zoll)

EUSt dito (s.o.)

Der Beginn der Verjährung läuft nur bei Zoll mit Entstehen der Zollschuld lt ZK (Zollkodex), bei EUSt s.o.