Hallo,
ich möchte vorausschicken, dass dies kein Aufruf zu strafbaren Handlungen darstellen soll! Auch soll hier nichts bagatellisiert werden.
Was mich mal interessieren würde, wie es rechtlich aussieht mit nicht verzollten Uhren aus, sagen wir mal, der Schweiz. Angenommen, ich hätte eine Uhr da gekauft (nein, hab ich nicht!), und bei der Einfuhr nach Deutschland nicht verzollt. Das ist ja erstens strafbar und zweitens müsste ich ja, falls ich mit der Uhr mal an irgendeiner Grenze erwischt werde, noch einiges nachzahlen.
Ist das Ganze irgendwann verjährt, d.h. kann ich eines Tages mit der Uhr grinsend vor einem Beamten des Finanzamtes herumlaufen, oder schulde ich die hinterzogene Einfuhrumsatzsteuer ein Leben lang dem Staat?
Angenommen, ich hätte am Sonntag die Rolesor-Daytona bei Ebay in Deutschland für EUR 5.150,- von dem Typen aus Köln ersteigert, die dieser 1999 in der Schweiz gekauft und eventuell (ich habe ihn nicht gefragt) nicht verzollt hat, ist das dann eine "heisse" Uhr?
Danke,
Bernd
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Baum-Darstellung
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16.09.2008, 18:30 #1
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Verjährt so ein Uhrenschmuggel eigentlich?
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Eigentlich....
Von Flo777 im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 19Letzter Beitrag: 22.06.2006, 12:16
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