Moin,Original von volvic
ditoOriginal von paddy
Quelle?Original von Wolnex
Nach 10 Jahren verfällt die Steuerschuld![]()
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Die Quelle ist beim deutschen Zoll zu finden:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...hen/index.html
Zitat hieraus:
Verjährung
Nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zollschuldentstehung, darf keine Mitteilung des Abgabenbetrages an den Zollschuldner mehr erfolgen, eine Geltendmachung des Abgabenanspruchs seitens der Zollverwaltung ist dann unzulässig (Artikel 221 Abs. 3 ZK). Bei strafbaren Handlungen verlängert sich die Verjährungsfrist nach nationalem Recht auf zehn Jahre (Artikel 221 Abs. 4 ZK i.V.m. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO);
Zitat Ende
LG
Michael
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17.09.2008, 08:14 #21
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Eigentlich....
Von Flo777 im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 19Letzter Beitrag: 22.06.2006, 12:16
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