Soweit ich es jedoch gelesen habe, hatte der Interessent bzw. Käufer ja zugegeben, den Kaufpreis bereits überwiesen zu haben. Insofern ist der Kaufvertrag doch vorhanden.Original von Franko
Gar keine nette Geschichte.
Da ein Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist (Uhr nur zu Ansicht versendet), hast du nur einen Herausgabeanspruch auf die Uhr. Die mündlichen Äußerungen, den Kaufpreis zu überweisen (wäre eine Annahmeerklärung und damit Kaufvertragsabschluss), lassen sich wohl nicht nachweisen. Oder hat er dir was Schriftliches gegeben ?
Kannst du nachweisen, dass du die Uhr unter Frist wieder zurückverlangt hast ? Das müßte sonst als erstes geschehen, damit es nicht heißt, die Ansichtszeit sei noch nicht rum. Als Nachweis würde eine email oder PN reichen, auf die er irgendwie reagiert hat.
Franko
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Thema: Was würdet ihr tun?
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10.09.2008, 10:57 #11Gruß,
Denis
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