also ich würde nochmals beim arbeitgeber anrufen und versuchen, wenn er selber nicht zu erreichen ist, seinen vorgesetzten zu sprechen. diesem dann den fall schildern und ihm durch die blume mitteilen das du rechtliche schritte wegen betruges, unterschlagung oder was auch immer einleitest, sollte sich der kollege innert einer angemesenen frist nicht bei dir melden und die sache aus der welt schaffen.

spät. wenns ärger mit dem vorgesetzten gibt sollte das dann von alleine laufen, wenn nicht: anwalt!