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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von SeniorFrank
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    Bin geblitzt worden

    Hallo,

    habe heute den Brief wegen Anhörung zum Bußgeldverfahren erhalten. Ich war 26 kmh zu schnell bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 kmh (bin also 106 km nach Toleranzabzug gefahren). Außerhalb geschlossener Ortschaften.

    Das dürfte 50 EUR plus Gebühren und 3 Punkte kosten.

    Nun zur eigentlichen Frage: Bin vor knapp 2 Jahren schon mal geblitzt worden, auch außerhalb geschlossener Ortschaften, genaue Geschwindigkeit weiß ich nicht mehr, auf alle Fälle gab es einen Punkt.

    Muss ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen?
    Grüße

    Frank

  2. #2
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Nein. Nur wenn innerhalb von 1 Jahr 2x mit mehr als 25 km/h. Frage geklärt, Thread kann geschlossen werden. No discussion, please. ;-)

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von SeniorFrank
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    Themenstarter
    Danke!
    Grüße

    Frank

  4. #4
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Bitte !!! ;-)

  5. #5
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Original von Ticktacktom
    Nein. Nur wenn innerhalb von 1 Jahr 2x mit mehr als 25 km/h. Frage geklärt, Thread kann geschlossen werden. No discussion, please. ;-)
    Ein bißchen Diskussion muss sein.

    Also heisst es jetzt ein Jahr lang aufpassen, das nicht wieder eine Knolle mit 25+ passiert. Dann heisst es : Zu Fuß gehen.

    Ach ja, das Jahr beginnt, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Nicht an dem Tag an dem die erste Tat passierte.

    Richtig, Tom ?

    ready to win #dot2025

  6. #6
    Administrator Avatar von PCS
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    Original von Ingo.L
    Ach ja, das Jahr beginnt, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Nicht an dem Tag an dem die erste Tat passierte.
    Oh, ist das so? Bei den Punkten ja. Aber auch bei der Bemessung der
    Wiederholung? Ich meine (hoffe) nicht...
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  7. #7
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Doch ist so. Deshalb immer gut überlegen, ob man Einspruch einlegt, das verzögert nämlich die Zeit an dem der Bescheid rechtskräftigwird

    Edith sagt: Natürlich nur beim ersten Mal. Beim zweiten Mal kann es sehr sinnvoll sein, die Sache zu verzögern

    ready to win #dot2025

  8. #8
    Administrator Avatar von PCS
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    Ganz sicher, dass das so ist? Mein Anwalt hatte mir das nämlich anders
    erklärt. Verjährung der Punkte erst ab Rechtskraft, Verjährung der Jahresfrist
    ab Tattag.....
    Gruß Percy



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  9. #9
    Milgauss
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    ich dachte ab +41 geht's zu Fuß weiter
    Viele Grüsse

    Peter

  10. #10
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    TOOOOOOOOOOOOOOM, klär uns mal auf !!

    EDIT:

    Original von PCS
    Ganz sicher, dass das so ist?
    Nee, Halbwissen

    ready to win #dot2025

  11. #11
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    Original von firefox
    ich dachte ab +41 geht's zu Fuß weiter
    und innerorts ab +31
    Gruss Mike

    116710

  12. #12
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  13. #13
    Administrator Avatar von PCS
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    Wie? Suche benutzen oder was? Wir sind hier vorgefertigte Verweise gewöhnt.
    Gruß Percy



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  14. #14
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin...msg-11249!2002

    wobei die 1-Jahres-Frist mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft des ersten Verstoßes beginnt.

    EDIT: Link korrigiert

    ready to win #dot2025

  15. #15
    ehemaliges mitglied
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    Nein. Nur wenn innerhalb von 1 Jahr 2x mit mehr als 25 km/h. Frage geklärt, Thread kann geschlossen werden. No discussion, please. ;-)
    Ein bißchen Diskussion muss sein.

    Also heisst es jetzt ein Jahr lang aufpassen, das nicht wieder eine Knolle mit 25+ passiert. Dann heisst es : Zu Fuß gehen.

    Ach ja, das Jahr beginnt, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Nicht an dem Tag an dem die erste Tat passierte.

    Richtig, Tom ?
    Richtig. Jahresfrist beginnt mit Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides zu laufen...ab dann bis zum Vorfallstag des 2. Verstosses.....

  16. #16
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    Shit.
    Gruß Percy



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  17. #17
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Shit.
    Beste Grüße, Tobias

    Warum zitterst du?

  18. #18
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    bei mir im laden fragen die immer nach rabatt, wir sind doch stammkunden bei ihnen!

    gibts sowas denn bei der bußgeldstelle nicht
    Gruß
    Ibi

  19. #19
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    Wie ist es denn, wenn ich mit sagen wir mal nach Abzug der Toleranzen ca. 38 km/h zu schnell ausserorts gefilmt wurde. Ich hab die Tat auf dem Anhörungsbogen sofort zugegeben. Das ist nun jedoch schon rund 6 Wochen her und ich hab noch nichts weiter von der Sache gehört.
    Bei normalen Strafzetteln hab ich was im Hinterkopf, dass die Sache nicht mehr vollstreckbar ist, wenn mehr als 6 Wochen zwischen Tat und Zusendung des Bescheides vergehen.

    Wie ist das aber, wenn ich die Tat bereits auf dem Anhörungsbogen zugegeben habe?

  20. #20
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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