Nein. Nur wenn innerhalb von 1 Jahr 2x mit mehr als 25 km/h. Frage geklärt, Thread kann geschlossen werden. No discussion, please. ;-)
Ergebnis 1 bis 20 von 24
Thema: Bin geblitzt worden
-
27.08.2008, 19:52 #1
Bin geblitzt worden
Hallo,
habe heute den Brief wegen Anhörung zum Bußgeldverfahren erhalten. Ich war 26 kmh zu schnell bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 kmh (bin also 106 km nach Toleranzabzug gefahren). Außerhalb geschlossener Ortschaften.
Das dürfte 50 EUR plus Gebühren und 3 Punkte kosten.
Nun zur eigentlichen Frage: Bin vor knapp 2 Jahren schon mal geblitzt worden, auch außerhalb geschlossener Ortschaften, genaue Geschwindigkeit weiß ich nicht mehr, auf alle Fälle gab es einen Punkt.
Muss ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen?Grüße
Frank
-
27.08.2008, 19:57 #2ehemaliges mitgliedGast
-
27.08.2008, 19:58 #3
-
27.08.2008, 20:03 #4ehemaliges mitgliedGast
Bitte !!! ;-)
-
27.08.2008, 20:31 #5Original von Ticktacktom
Nein. Nur wenn innerhalb von 1 Jahr 2x mit mehr als 25 km/h. Frage geklärt, Thread kann geschlossen werden. No discussion, please. ;-)
Also heisst es jetzt ein Jahr lang aufpassen, das nicht wieder eine Knolle mit 25+ passiert. Dann heisst es : Zu Fuß gehen.
Ach ja, das Jahr beginnt, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Nicht an dem Tag an dem die erste Tat passierte.
Richtig, Tom ?
ready to win #dot2025
-
27.08.2008, 20:35 #6Original von Ingo.L
Ach ja, das Jahr beginnt, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Nicht an dem Tag an dem die erste Tat passierte.
Wiederholung? Ich meine (hoffe) nicht...Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
-
27.08.2008, 20:37 #7
Doch ist so. Deshalb immer gut überlegen, ob man Einspruch einlegt, das verzögert nämlich die Zeit an dem der Bescheid rechtskräftigwird
Edith sagt: Natürlich nur beim ersten Mal. Beim zweiten Mal kann es sehr sinnvoll sein, die Sache zu verzögern
ready to win #dot2025
-
27.08.2008, 20:39 #8
Ganz sicher, dass das so ist? Mein Anwalt hatte mir das nämlich anders
erklärt. Verjährung der Punkte erst ab Rechtskraft, Verjährung der Jahresfrist
ab Tattag.....Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
-
27.08.2008, 20:39 #9
- Registriert seit
- 05.01.2008
- Beiträge
- 292
ich dachte ab +41 geht's zu Fuß weiter
Viele Grüsse
Peter
-
27.08.2008, 20:40 #10
TOOOOOOOOOOOOOOM, klär uns mal auf !!
EDIT:
Original von PCS
Ganz sicher, dass das so ist?
ready to win #dot2025
-
27.08.2008, 20:42 #11
- Registriert seit
- 27.06.2007
- Beiträge
- 1.970
Original von firefox
ich dachte ab +41 geht's zu Fuß weiterGruss Mike
116710
-
27.08.2008, 20:45 #12Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
-
27.08.2008, 20:47 #13
Wie? Suche benutzen oder was? Wir sind hier vorgefertigte Verweise gewöhnt.
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
-
27.08.2008, 20:51 #14
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin...msg-11249!2002
wobei die 1-Jahres-Frist mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft des ersten Verstoßes beginnt.
EDIT: Link korrigiert
ready to win #dot2025
-
28.08.2008, 14:08 #15ehemaliges mitgliedGastOriginal von Ingo.L
Original von Ticktacktom
Nein. Nur wenn innerhalb von 1 Jahr 2x mit mehr als 25 km/h. Frage geklärt, Thread kann geschlossen werden. No discussion, please. ;-)
Also heisst es jetzt ein Jahr lang aufpassen, das nicht wieder eine Knolle mit 25+ passiert. Dann heisst es : Zu Fuß gehen.
Ach ja, das Jahr beginnt, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Nicht an dem Tag an dem die erste Tat passierte.
Richtig, Tom ?
-
28.08.2008, 14:19 #16
Shit.
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
-
28.08.2008, 15:29 #17
Shit.
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
-
28.08.2008, 15:33 #18
bei mir im laden fragen die immer nach rabatt, wir sind doch stammkunden bei ihnen!
gibts sowas denn bei der bußgeldstelle nichtGruß
Ibi
-
28.08.2008, 15:34 #19
- Registriert seit
- 27.02.2008
- Ort
- Room 641A, 611 Folsom Street, San Francisco, CA 94107
- Beiträge
- 9.309
Wie ist es denn, wenn ich mit sagen wir mal nach Abzug der Toleranzen ca. 38 km/h zu schnell ausserorts gefilmt wurde. Ich hab die Tat auf dem Anhörungsbogen sofort zugegeben. Das ist nun jedoch schon rund 6 Wochen her und ich hab noch nichts weiter von der Sache gehört.
Bei normalen Strafzetteln hab ich was im Hinterkopf, dass die Sache nicht mehr vollstreckbar ist, wenn mehr als 6 Wochen zwischen Tat und Zusendung des Bescheides vergehen.
Wie ist das aber, wenn ich die Tat bereits auf dem Anhörungsbogen zugegeben habe?
-
28.08.2008, 15:34 #20
nur noch 7 Monate
ready to win #dot2025
Ähnliche Themen
-
geblitzt mit 32 kmh +
Von Paneristi@web im Forum Off TopicAntworten: 13Letzter Beitrag: 05.02.2009, 13:25 -
Geblitzt in Österreich - was tun ?
Von malmy im Forum Off TopicAntworten: 8Letzter Beitrag: 01.02.2009, 15:48 -
Bin geblitzt worden! Womit muss ich rechnen???
Von Rolmaniac im Forum Off TopicAntworten: 49Letzter Beitrag: 03.08.2008, 22:23 -
Geblitzt in Österreich
Von Edmundo im Forum Off TopicAntworten: 17Letzter Beitrag: 14.07.2004, 11:15
Lesezeichen