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  1. #21
    PREMIUM MEMBER Avatar von swinkel
    Registriert seit
    01.10.2006
    Beiträge
    1.136
    Original von ibi
    bei mir im laden fragen die immer nach rabatt, wir sind doch stammkunden bei ihnen!

    gibts sowas denn bei der bußgeldstelle nicht
    Klar, darfst im Bedarfsfall Deine Fläppe auch ein paar Rabatttage länger da lassen die werden dann auch nicht zusätzlich in Rechnung gestellt...
    Gruß Sven

  2. #22
    GMT-Master
    Registriert seit
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    Original von Chefcook
    Wie ist es denn, wenn ich mit sagen wir mal nach Abzug der Toleranzen ca. 38 km/h zu schnell ausserorts gefilmt wurde. Ich hab die Tat auf dem Anhörungsbogen sofort zugegeben. Das ist nun jedoch schon rund 6 Wochen her und ich hab noch nichts weiter von der Sache gehört.
    Bei normalen Strafzetteln hab ich was im Hinterkopf, dass die Sache nicht mehr vollstreckbar ist, wenn mehr als 6 Wochen zwischen Tat und Zusendung des Bescheides vergehen.

    Wie ist das aber, wenn ich die Tat bereits auf dem Anhörungsbogen zugegeben habe?
    Die Zeit für Verjährung von Ordnungswidrigkeiten beträgt 3 Monate +14 Tage Postlaufzeit ab Tattag.
    Ab der Anhörung beginnt die Frist erneut zu laufen da die Anhörung die Verjährung unterbricht.
    Deiner Aussage "gefilmt" entnehme ich Provida mit anschließender Anhaltung. (Somit in deinem Fall irrelevant da der Tag der Tatbegehung und der Anhörung zusammenfallen)
    Also mach dir keine Sorgen, die Behörde hat mehr als genug Zeit den Bußgeldbescheid noch zu formulieren da kein Anhörungsbogen mehr von Nöten ist.
    btw. warum gibt man einen Verstoß zu? Ich sags gebetsmühlenartig immer wieder: Nie unterschreiben was Exekutivbeamte einem unter die Nase halten. Das sind dann genau die EIngeständnisse und Einlassungen am Tatort die der Anwalt hinterher nicht mehr wegkriegt......
    Also für die Zukunft bitte beachten.
    Gruß Chris

    Das Leben ist zu kurz um langsame, langweilige Autos zu fahren, schlecht zu essen und Quarzuhren zu tragen.

  3. #23
    python
    Gast
    Ich mache bei der Polizei als Beschuldigter nie ne Aussage zu Sache, nur zur Person.

    Sind alle immer sehr traurig, wenn sie zwar was finden, aber ich dazu berechtigt bin. Egal ob Zoll und Polizei.
    Mein schuldbewusstes Auftreten schreit geradezu nach einer Kontrolle

    Gruss
    Roland


    Polizist : Der Staatsanwalt verzichtet auf eine Hausdurchsuchung.
    Ich : Oh, jetzt enttäuschen sie mich, ich hatte mindestens ein SEK erwartet.

  4. #24
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Beste Grüße, Tobias

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