Original von Cave
So ist es. Wieso "muss" der Händler den vollen Kaufpreis erstatten wenn die Uhr mit deutlichen Gebrauchsspuren zurück kommt? Müssen muss er das nämlich sicher nicht sondern kann schön Prozente abziehen.

Wenn er es natürlich einfach mit sich machen lässt ist er selbst schuld - dafür kann das Gesetz sicher nichts.
das hat dann wieder was mit der beweislast bei einer gebrauchten uhr zu tun!
im shoppingguide gabs mal nen wunderbaren thread mit diesem thema!