Den Schein hab ich immer im Auto, sonst würde mein Portemonnaie platzen. Was soll man mit dem auch groß anfangen? Der Brief liegt gut verschlossen..
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14.08.2008, 11:27 #1
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Kfz- Schein im Wagen liegen lassen
Hallo,
ist es (grob) fahrlässig sein Kfz-Schein im Wagen liegen zu lassen?
Wenn der Wagen dann geklaut wird, hat man dann noch Versicherungsschutz?
Keine Sorge mein Wagen ist nicht geklaut worden.
Bin aus einem Artikel in der WiWo nicht richtig schlau geworden.
Danke im Voraus.
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14.08.2008, 11:30 #2Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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14.08.2008, 11:32 #3Original von Donluigi
Den Schein hab ich immer im Auto, sonst würde mein Portemonnaie platzen. Was soll man mit dem auch groß anfangen? Der Brief liegt gut verschlossen..
dito.
grüsse
detlefGrüße Detlef
Cantona: „27 Millionen Steuern hinterzogen – und Hoeneß bezichtigt Costa, gierig zu sein. Das ist, als ob der Camembert zum Brie sagt: ,Du stinkst!‘“
FIRST 7
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14.08.2008, 11:32 #4
Vergessen wie man googelt ?
http://www.eulenspiegel.org/banken-v...handschuhfach/
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14.08.2008, 11:35 #5
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wo sollte der schein sonst sein ausser im auto
Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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14.08.2008, 11:49 #6Original von 1234marc
Original von Donluigi
Den Schein hab ich immer im Auto, sonst würde mein Portemonnaie platzen. Was soll man mit dem auch groß anfangen? Der Brief liegt gut verschlossen..
dito.
grüsse
detlef
dito.Ey Alder, Terracotta ist kein Pastagericht....
Grüße Markus
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14.08.2008, 11:55 #7Original von Ingo.L
Vergessen wie man googelt ?
http://www.eulenspiegel.org/banken-v...handschuhfach/
meiner liegt ja nicht ständig im auto, ich nehm ihn alle paar monate für ein paar minuten raus
grüsse
detlefGrüße Detlef
Cantona: „27 Millionen Steuern hinterzogen – und Hoeneß bezichtigt Costa, gierig zu sein. Das ist, als ob der Camembert zum Brie sagt: ,Du stinkst!‘“
FIRST 7
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14.08.2008, 12:00 #8
Bevor ich den Versicherungsschutz riskiere, bezahl ich lieber ne 10.- Knolle, weil die Papiere Zuhause liegen
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14.08.2008, 12:09 #9
Äh, glaubt ihr nicht, daß in dem Artikel Schein und Brief verwechselt wurde? Ich kann mir ums Verrecken kein Verbrechen vorstellen, daß man mit einem KFZ-Schein begehen könnte.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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14.08.2008, 12:10 #10
Naja ein Fahrzeugschein passend zum gestohlenen Wagen bringt dich evtl schon weiter, falls du mal kontrolliert wirst.....
Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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14.08.2008, 12:14 #11
Das mag sein, aber die Wahrscheinlichkeit ist gering, daß a) der Wagen kontrolliert wird und b) der Fahrer weiß, wo der Schein ist. Und selbst dann steht ja immer noch ein abweichender Name im Schein. Der Dieb würde sicher lügen, aber das ist ja sein gutes Recht
Nochmal: mir fällt nix ein, wofür man einen KFZ-Schein gesetzeswidrig einsetzen könnte - außer vielleicht zum Koks-sniefen - und warum die Versicherung da nicht zahlen müßte. In Mietwagen liegen die Scheine ja auch generell in der Mappe.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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14.08.2008, 12:14 #12
Habe den Schein noch nie im Auto aufbewahrt. Dass das grob fahrlässig
ist war doch eigentlich schon länger bekannt, oder?Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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14.08.2008, 12:16 #13Original von Donluigi
Äh, glaubt ihr nicht, daß in dem Artikel Schein und Brief verwechselt wurde? Ich kann mir ums Verrecken kein Verbrechen vorstellen, daß man mit einem KFZ-Schein begehen könnte.
Die Erleichterung der Grenzüberschreitung ist für den im Besitz des KfzScheins befindlichen Fahrzeugdieb gerade während der Zeit unmittelbar nach der Entwendung von entscheidender Bedeutung, wenn nach dem Pkw verstärkt gefahndet wird. Für den Täter ist es generell, aber insbesondere beim Grenzübertritt von Vorteil, wenn er sich durch Vorzeigen des KfzScheins als scheinbar berechtigter Fahrzeugführer ausweisen kann. Zudem braucht er für eine etwa geplante Veräußerung „nur“ noch den KfzBrief zu fälschen bzw. kann er gegenüber dem Erwerber eher behaupten, den Brief verloren zu haben und erweckt weniger oder gar kein Misstrauen, wenn er wenigstens eines der beiden OriginalFahrzeugpapiere vorweisen kann.
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/e...t.php4?id=4475
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14.08.2008, 12:17 #14
bis vor ein paar jahren hatte ich immer eine farbkopie im wagen und den schein zu hause - bis mir mal einer von der trachtengruppe einen anmalen wollte - darf man wohl auch nicht
also seitdem liegt das teil immer im wagen ......Vielen Dank
Jörg
Teenager in depressive Stimmung zu versetzen, ist wie Fische aus einem Faß zu angeln - (c) Bart Simpson
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14.08.2008, 12:43 #15
Der obige Urteilsauszug lässt die hier allgemein gängige Meinung, dass der Schein ohne weiteres im Auto aufbewahrt werden kann, dann doch in einem anderen Licht erscheinen...
Martin
"Whatever you do, don't congratulate yourself too much."
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14.08.2008, 15:11 #16
- Registriert seit
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- 11.439
Original von PCS
Habe den Schein noch nie im Auto aufbewahrt. Dass das grob fahrlässig
ist war doch eigentlich schon länger bekannt, oder?Der Schein gehört in die Brieftasche.
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14.08.2008, 15:24 #17
Und der Brief? In die Scheintasche?
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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14.08.2008, 15:25 #18
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Dirk
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14.08.2008, 15:50 #19
Ich wusste schon bei der Überschrift, dass der Thread Potential hat.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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14.08.2008, 16:33 #20
...und wer darf den Führerschein mit sich führen???
Martin
"Whatever you do, don't congratulate yourself too much."
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