Die meisten werden gestellt sein, um damit Geld zu verdienen.Original von Bergmann
...
Ich frage mich, ob solche Videos und Hörspiele echt sind, denn es gibt doch dieses Recht auf das gesprochene Wort. Nach den Aufnahmen muss doch das Mädel gefragt werden, ob sie damit einverstanden ist, ob ihr Gesicht oder ihre Stimme veröffentlicht werden darf.
Natürlich kannst Du das machen. Allerdings mit dem Risiko, dass die betreffende Person, wenn sie es mitbekommt, das Recht am eigenen Bild geltend macht.Kann ich hergehen, Leute filmen (in Situationen, die nicht anzüglich sind und auch den Gegenüber sonst nicht schlecht aussehen lassen) oder Gespräche aufzeichnen und dann verkaufen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Ergebnis 1 bis 4 von 4
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27.07.2008, 17:16 #1
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Vermarktung von Mehows In-Field Videos rechtlich zulässig?
Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage zu diesen Aufreiß Videos aus Amerika.
Dort gibt es ja selbsternannte Pick Up Gurus, die Videos drehen lassen, wie sie fremde Frauen in Bars abschleppen.
z.B. hier:
http://www.youtube.com/watch?v=d8byrJlVLfI
Solche Videos kann man auch kaufen.
Oder auch Audiodatein.
Ich frage mich, ob solche Videos und Hörspiele echt sind, denn es gibt doch dieses Recht auf das gesprochene Wort. Nach den Aufnahmen muss doch das Mädel gefragt werden, ob sie damit einverstanden ist, ob ihr Gesicht oder ihre Stimme veröffentlicht werden darf.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das geschieht.
Kann ich hergehen, Leute filmen (in Situationen, die nicht anzüglich sind und auch den Gegenüber sonst nicht schlecht aussehen lassen) oder Gespräche aufzeichnen und dann verkaufen?
fragt
Markus
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27.07.2008, 17:41 #2
RE: Vermarktung von Mehows In-Field Videos rechtlich zulässig?
--
Beste Grüße, Andreas
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27.07.2008, 17:49 #3
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Themenstarter
RE: Vermarktung von Mehows In-Field Videos rechtlich zulässig?
Original von eosfan
...
Ich frage mich, ob solche Videos und Hörspiele echt sind, denn es gibt doch dieses Recht auf das gesprochene Wort. Nach den Aufnahmen muss doch das Mädel gefragt werden, ob sie damit einverstanden ist, ob ihr Gesicht oder ihre Stimme veröffentlicht werden darf.
[/quote]
Ist das so ein Gefühl von dir, pder weißt du da näheres?
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27.07.2008, 17:55 #4
RE: Vermarktung von Mehows In-Field Videos rechtlich zulässig?
Original von Bergmann
...
Ich frage mich, ob solche Videos und Hörspiele echt sind, denn es gibt doch dieses Recht auf das gesprochene Wort. Nach den Aufnahmen muss doch das Mädel gefragt werden, ob sie damit einverstanden ist, ob ihr Gesicht oder ihre Stimme veröffentlicht werden darf.Original von eosfan
Die meisten werden gestellt sein, um damit Geld zu verdienen.Original von Bergmann
Ist das so ein Gefühl von dir, pder weißt du da näheres?
Ich erinnere mich noch an meinen Kumpel, der vor knapp 15 Jahren den ersten AOL Zugang hatte. Irgendwann schlug eine Mail von einer netten Blondine bei ihm im Postfach auf, die offensichtlich nach Kontakt suchte. Freudestrahlend zeigte er mit die Mail und was im Internet scheinbar so alles geht ... bis er dann von ihr aufgefordert wurde über ein 0190-Nummer Kontakt aufzunehmen.--
Beste Grüße, Andreas
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