Hallo Gemeinde,

eine Firma am Standort A stellt einen Mitarbeiter ein, der seinen Arbeitsplatz aber dauerhaft am Standort eines der Hersteller der Firma hat (Standort B).

Muss die Firma dann am Standort B (des Herstellers) ein Gewerbe anmelden bzw. was muss beachtet werden? Der Mitarbeiter muss ja irgendwie abgesichert sein etc.

Danke für Antworten!