Hallo Gemeinde,
eine Firma am Standort A stellt einen Mitarbeiter ein, der seinen Arbeitsplatz aber dauerhaft am Standort eines der Hersteller der Firma hat (Standort B).
Muss die Firma dann am Standort B (des Herstellers) ein Gewerbe anmelden bzw. was muss beachtet werden? Der Mitarbeiter muss ja irgendwie abgesichert sein etc.
Danke für Antworten!![]()
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Hybrid-Darstellung
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11.07.2008, 09:49 #1
Arbeitsrechtler / Berufsgenossenschaftler anwesend?
Es grüßt der Stephan
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arbeitsrechtler gesucht.
Von Keks im Forum Off TopicAntworten: 1Letzter Beitrag: 05.02.2009, 17:04
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