Wenn du es nicht explizit ausgeschlossen hast, bist du meines Wissens nach während des Transportes in der Verantwortung.
Wäre das Paket verschwunden, müsstest du dem Käufer den Schaden ersetzen und dir das Geld vom Dienstleister, hier Hermes, wiederbeschaffen.
Da du den Beleg hast, dass das Paket an ihn ausgeliefert wurde, dürftest du deiner Pflicht genüge getan haben. Schick ihm diesen in Kopie zu; um alles weitere müssen sich ggf. Anwälte kümmern. Das liegt dann eh nicht mehr in deinem Einflußbereich.
Hier zeigt sich dann nur, dass das neue Bewertungssystem von eBay nichts taugt. Du wirst eine schlechte Bewertung bekommen, kannst aber den Käufer nicht negativ bewerten. Danach wird es umständlich, die negative Bewertung wieder gelöscht zu bekommen. Sch*** Bucht.
Ergebnis 1 bis 15 von 15
Thema: Recht : Versand
Hybrid-Darstellung
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28.06.2008, 12:53 #1ehemaliges mitgliedGast
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