grundsätzlich ja. Denn der Käufer muss Dir zuerstmal das Gegenteil beweisen. Und das dürfte anhand der Belege nicht einfach sein.
(ist keine Rechtsberatung gewesen, sondern nur meiner persönliche Meinung!) :-)
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Thema: Recht : Versand
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28.06.2008, 10:17 #2Gesperrter User
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