Nein...es gibt keinen Indikator als feste Größe um dann Ableitungen hinsichtlich einer Revision daraus bindend zu machen...spekulativ ist alles zulässig...Original von BESP
Ich könnte mir vorstellen, wenn die Schwingungsamplitude (als Indikator für einwandfreies Gangverhalten) in Intervallen untersucht, sich als gleichbleibend herausstellt, als auch die WD sichergestellt ist, dann könnte man mit der Revision länger warten.
Oder?
B.
Die Amplitude kann sich auch verändern, ohne das man den Rückschluß daraus ziehen muss das Werk zu überholen...stell dir mal vor, durch einen Stoß (z.B.: beim Golf spielen) verstellt sich bei deiner 24Monaten alten Daytona (hehe gerade aus der Garantie) die Symethrie, dadurch verändert sich auch häufig die Amplitude....
Nun sagt dein Konzessionär, aufgrund deiner Theorie, das die Uhr zur Revision muss und du glaubst dass, weil du dich bestätigst fühlst und ärgerst dich über die Kosten schon nach nur 2 Jahren...
Schlau wie du bist, holst du dir eine 2. Meinung ein, vieleicht schickst du dir Uhr sogar den Holger oder mir...oder hast eine Spezi wie Hannes...
Die Uhr liegt auf der Zeitwaage und wir sehen einen Symethriefehler und beheben diesen und siehe da, die Amplitude ist wieder in einem akzeptablen Bereich um ca. 320°...und die Reglage Kontrolle zeigt uns ein supi Lagendiagramm...
Den Rest kannst du dir dann anhand der Rechnung denken...
Gruß Andreas
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Baum-Darstellung
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26.11.2004, 11:31 #15AndreasGast
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