Ich finde, der Verleih von Autos mit mehr als 120 g CO2/km sollte als grobe Fahrlässigkeit in die Gesetzgebung eingehen, desweiteren empfehle ich einen zusätrzlichen Führerschein B120+ vergleichbar dem Führerschein A (beschränkt) für die Fahrer, der erst ab 35 und 200.000 km begleitetes Fahren erlangt werden kann.
Der Begleiter muß dabei mindestens 50 Jahre alt sein und Instruktor A-Lizenz des DMSB seit mindestens 30 Jahren besitzen.

Um den Strassenverkehr schnell sicherer zu machen, sollten die neuen Regeln rückwirkend zum 1.1.2008 ohne Übergangsfristen eingeführt werden. Eine Übergangsregelung sollte angesichts der vielen Verkehrstoten auf keinen Fall erfolgen.