Du kannst bei Lieferung ausserhalb der EU i. d. R. die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen geltend machen. Entscheidend ist, dass die Ware tatsächlich das Drittland erreicht. Schlimmstenfalls darf deine Firma die 19% nachzahlen, wenn kein Export nachgewiesen wird. Bei dem seriösen Kunden Goethe-Institut ist es wohl nahezu risikofrei, bei anderen Kunden würde ich es nur selbst exportieren. Ich hatte das bisher bei Lieferungen in Drittländer mit der Exportabteilung der Spedition geklärt, da dann eine Verbringung der Waren ins Zollager erfolgt. Am ehesten hilft dir hier noch die Spedition weiter.
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29.05.2008, 15:35 #8Gesperrter User
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