Ergebnis 1 bis 13 von 13
  1. #1
    preppyking
    Gast

    Ausrufezeichen MwSt berechnen, ja oder nein?

    Hallo,

    ein Kunde aus Addis Abeba (Äthiopien) kauft eine Maschine in BRD, läßt diese nach München liefern und von dort per Sammelbestellung nach Addis schicken. Bezahlt wird von Konto in BRD. Rechnungsanschrift ist Addis Abeba. Muss die MwSt berechnet werden?

  2. #2
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Hmmmm

    Also, ich glaube Du kannst die Rechnung ohne Steuer ausstellen. Denn: es kann von Dir nicht verlangt werden zu kontrollieren wohin die Ware letztendlich geht.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  3. #3
    Steve McQueen
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    .



    problem wird wohl die innerdeutsche lieferung und zahlung sein.

    keinen steuerberater ??
    oder ist der ratlos

    ansonsten finanzamt fragen bevor du hier xxxx antworten in allen möglichen konstellationen bekommst.
    VG
    Udo

  4. #4
    preppyking
    Gast

    Re: .

    Original von hugo


    problem wird wohl die innerdeutsche lieferung und zahlung sein.

    keinen steuerberater ??
    oder ist der ratlos

    ansonsten finanzamt fragen bevor du hier xxxx antworten in allen möglichen konstellationen bekommst.
    doch, der Steuerberater meint mit MwSt., Kunde (Goethe Institut) sagt, keine MwSt.: "
    Es wird nur wegen Weiterversand nach Deutschland. Die Rechnung zahlt das Goethe-Institut im Ausland(Addis Abeba) und bekommt auch die Geräte geliefert über unsere Zentrale. Das müssen der Finanzabteilung erklären."

  5. #5
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Je länger ich drüber nachdenke umso mehr glaube ich ohne MwSt.

    Weil:
    Das deutsche Goethe-Institut kann mit der Rechnung eh nix anfangen, wenn die Rechnung auf das ausländische Goethe-Institut ausgestellt wird.

    Und: Lieferung innerhalb Deutschland ist auch kein Argument. Was würden all die Firmen machen die die Ware bis nach HH Hafen liefern und die Ware dann (auf Kosten und Rechnung) des Kunden weiterverschifft wird? Da muss auch keine MwSt. berechnet werden.

    Und Rechnung bezahlt über deutsches Konto:
    ZUERST schreibst Du die Rechnung, dann erst bekommst Du Kohle. Woher dann die Kohle kommt soll Dir völlig egal sein. Das ist dann schon eher das Problem des Goethe-Instituts...


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  6. #6
    Wilde Amazone Avatar von karlhesselbach
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    Wenn eine Ausfuhr nachgewiesen wird, dann ohne Mehrwertsteuer.

    Nur liegt der Fall hier so, das nicht der Lieferant eine Ausfuhrbescheinigung hat, da er ja innerhalb Deutschlands liefert.

    Hier führt der Kunde aus, also ist es auch dessen Aufwand, sich die Steuer wiederzuholen.
    Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
    Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören

    Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler

  7. #7
    Freccione Avatar von mac-knife
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    Da München keinen Freihafen hat mit MwSt. Der Kunde regelt die Rückerstattung selbst. Und zwar erst bei tatsächlicher Ausfuhr mithilfe seiner Ausfuhr-Papiere.
    MAC

  8. #8
    Gesperrter User
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    Du kannst bei Lieferung ausserhalb der EU i. d. R. die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen geltend machen. Entscheidend ist, dass die Ware tatsächlich das Drittland erreicht. Schlimmstenfalls darf deine Firma die 19% nachzahlen, wenn kein Export nachgewiesen wird. Bei dem seriösen Kunden Goethe-Institut ist es wohl nahezu risikofrei, bei anderen Kunden würde ich es nur selbst exportieren. Ich hatte das bisher bei Lieferungen in Drittländer mit der Exportabteilung der Spedition geklärt, da dann eine Verbringung der Waren ins Zollager erfolgt. Am ehesten hilft dir hier noch die Spedition weiter.

  9. #9
    Gesperrter User
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    RE: MwSt berechnen, ja oder nein?

    Original von preppyking
    Hallo,

    ein Kunde aus Addis Abeba (Äthiopien) kauft eine Maschine in BRD, läßt diese nach München liefern und von dort per Sammelbestellung nach Addis schicken. Bezahlt wird von Konto in BRD. Rechnungsanschrift ist Addis Abeba. Muss die MwSt berechnet werden?
    Natürlich muss die MwSt. berechnet werden, es sei denn er kann dir den Export per Zollabfertigung belegen. Du darfst keine Ware innerhalb der BRD ohne MwSt verkaufen, ist doch klar....

  10. #10
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Rechnungsstellung innerdeutsch, Versand innerdeutsch: Die Frage stellt sich nicht.
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Original von Vanessa
    Rechnungsstellung innerdeutsch, Versand innerdeutsch: Die Frage stellt sich nicht.
    So sieht das aus...

    Bei der Ausfuhr gibt es die MwSt wieder für den Kunden...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  12. #12
    Gesperrter User
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    Original von Kalle
    Original von Vanessa
    Rechnungsstellung innerdeutsch, Versand innerdeutsch: Die Frage stellt sich nicht.
    So sieht das aus...

    Bei der Ausfuhr gibt es die MwSt wieder für den Kunden...
    Rechnung innerdeutsch? Äthiopien ? Noch nicht....

  13. #13
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Upps, stimmt, aber der VK kann die Verbringung ins Ausland nicht nachweisen (momentan)- daher mit Mwst.
    Gruß,

    Michi

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