Original von simon
Original von Andreas

Ich gehe mal davon aus, das du diese Uhr bei diesem Konzi gekauft hast, nun gehört die Portoleistung nicht zum Garantieumfang, ist aber unverschähmt, da er Geld mit dir verdienen durfte, sollte er dich auch pflegen. Wenn du zu einem anderen Konzi gehst, wirst du mit recht zumindest die Portogebühren zahlen, denn er wird dich nicht pflegen, in der Hoffnung, das du mal Kunde bei ihm wirst.

Das sehe ich aber anders. Wenn Du bei dem Konzi die Uhr gekauft hast, hast Du gegen ihn Gewährleistungsansprüche. Der Konzi hat die Mängel zu beseitigen. Wenn er meint das ginge nur durch Einsendung der Uhr nach Köln, dann hat er auch die Versandkosten zu tragen.

Anders verhält es sich selbstverständlich, wenn Du die Uhr abgibst, und sie nicht bei dem Konzi gekauft hast.


Soweit ich weiß, dürfen die Konzis die Uhr während der Garantieziet nicht öffnen, sondern müssen sie nach Köln schicken.


Das darfst du so sehen....ist aber nicht so....die Gewährleistungsansprüche beinhalten nicht die Versandkosten zum Erfüllungsort....und der Konzi hat nichts mit der herstellergarantie zutun , daher geht die Ware auch direkt zum Hersteller und zu seinen Bedingungen....siehe deinen letzten Satz....der steht im Wiederspruch zu deinem Ersten...

Tschüß schönes Wochenende.....Andreas