Original von NicoH
Original von 1234marc
nach §196/22 beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre und beginnt am Ende des Jahres.
Detlef, kauf´ Dir mal ein neues Buch

Die von Dir genannte Gesetzeslage ist seit dem 1.1.2002 out.






´tschuldigung, muss mal meine Gehirnhälften updaten

grüsse
detlef