Regelmäßig 3 Jahre, Beginn der Frist mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand. Danach ist der Anspruch nicht mehr durchsetzbar, soweit sich der Schuldner auf die Verjährung beruft. (Das kann je nach konkreter Situation natürlich auch anders sein).
				Ergebnis 1 bis 8 von 8
			
		Thema: Verjährung
Baum-Darstellung
- 
	15.05.2008, 09:27 #6Yacht-Master  
 - Registriert seit
- 25.10.2007
- Beiträge
- 1.626
 Gruß, Robert
 
Ähnliche Themen
- 
  Verjährung Blitzer /AutobahnVon volvic im Forum Off TopicAntworten: 20Letzter Beitrag: 12.08.2009, 08:38
- 
  Frage zur Umsatzsteuer - VerjährungVon pejak im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 13Letzter Beitrag: 02.12.2007, 15:27




 
					
					
					
						 Zitieren
Zitieren
Lesezeichen