moin Tobias,
komplexes Thema, nach §196/22 beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre und beginnt am Ende des Jahres.
Es gibt da aber auch Ausnahmen. z.B.:
Gewährleistungsansprüche wegen Mangel, Wandelung,
Ansprüche von Vermietern gegenüber Mietern und Umgekehrt auf Entschädigung
grüsse
detlef
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Thema: Verjährung
Baum-Darstellung
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15.05.2008, 07:50 #3Grüße Detlef
Cantona: „27 Millionen Steuern hinterzogen – und Hoeneß bezichtigt Costa, gierig zu sein. Das ist, als ob der Camembert zum Brie sagt: ,Du stinkst!‘“
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