Hallo Elmar,
bin zwar kein Experte auf diesem Gebiet, sollte dich aber gar nicht betreffen wenn Du als Privatperson ein Girokonto eröffnest und keine Inhaberschuldverschreibungen kaufst.
Habe auch gerade folgendes gefunden.
Inhaberschuldverschreibungen
Mit den Geschäftsbedingungen habe ich mich ehrlicherweise noch nie beschäftigt....und mit Onlinebanken will ich auch nichts zu tun haben.
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05.05.2008, 13:22 #1
Frage an Banker bzgl. Girokonto
Hallo Ihr Bankfachleute!
Ich überlege gerade einen Wechsel der Bank. In den Kontoeröffnungsunterlagen einer Onlinebank steht folgender Satz:
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass für die von der Bank ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen kein Einlagenversicherungsschutz besteht.
Was heisst das genau? Ist das eine übliche Klausel bei einer Bank? Welche Risiken gehe ich ein?
Danke für Eure Hilfe!
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05.05.2008, 13:26 #2Christian
Jedem Menschen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es aber erspart.
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05.05.2008, 13:35 #3
Hallo Elmar,
Spareinlagen unterliegen ja grundsätzlich der Einlagensicherung - wenn nun eine Bank (Inhaber-) Schuldverschreibunegn (Anleihen) begibt, so ist das grundsätzlich nicht der Fall. Das Risiko ist die Insolvenz der jeweiligen Bank.
Warum dies allerdings (schon) im Rahmen der Kontoeröffnung von Bedeutung sein soll erschliest sich mir nicht.
Ich würde daher anfragen, ob dieser Passus generell für Dich von Bedeutung ist, oder nur, wenn Du Geld in Forum von Inhaberschuldverschreibungen bei dieser Bank anlegen möchtest ...Harald
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And all the men and women merely players."
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05.05.2008, 20:41 #4
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Danke an Euch, das hat mir schon geholfen. Scheint also so zu passen.
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