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Ich schmeiss mich in die Ecke
Sei mir nicht böse, aber DIR passieren immer Klamotten........
Ergebnis 1 bis 20 von 47
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04.04.2008, 09:24 #1
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Angebliches Problem des mehrfachen Zuschlags in der Bucht
Ich habe letzte Woche diese Uhr per Sofortkaufangebot an mich ersteigert:http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...MEWN:IT&ih=009
Nach telefonischer Erkundigung bzgl. Abholung erwiderte der Verkäufer, ich stünde lediglich an zweiter Stelle, er habe die Uhr auch anderen per Sofortkauf angeboten. Nachforschungen bei eBay ergaben jedoch, dass einzig und allein ich die Uhr ersteigert habe (liegt mir schriftlich vor), Verkäufer behauptet ein Uhrenhändler aus Leipzig habe den Zuschlag erhalten und das Geld überwiesen.
Hat hier jemand schon mal erlebt, dass ein und derselben Artikel aufgrund eines Buchtfehlers mehrfach zugeschlagen wurde?
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04.04.2008, 10:33 #2
RE: Angebliches Problem des mehrfachen Zuschlags in der Bucht
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04.04.2008, 10:52 #3
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kenn mich zwar mit Breitling nicht so aus, aber ich denke mal der Preis wird dem Verkäufer zu niedrig sein, und sich desshalb irgendwie mit einem nichtzustandekommen des Verkaufs rausreden wollen.
Fehler bei ebay mit Doppelverkauf kann ich mir nicht vorstellen.Gruss Mike
116710
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04.04.2008, 11:04 #4
Wenn "Sofort Kaufen" angeboten wird legt doch der VK den Preis fest
Gruß
Michael
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04.04.2008, 11:16 #5Sei mir nicht böse, aber DIR passieren immer Klamotten........Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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04.04.2008, 11:19 #6
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Original von leonifelix
Wenn "Sofort Kaufen" angeboten wird legt doch der VK den Preis fest
Was für einen Wert hat denn so eine Breitling ?
Ich hab da keine AhnungGruss Mike
116710
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04.04.2008, 11:22 #7pythonGast
Und der Sofortkaufpreis war 918 EUR
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04.04.2008, 11:31 #8
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Hallo!
Noch nie gehört! Zuschlag ist Zuschlag!
Er bietet entweder einen oder mehrere gleiche Artikel an! Wenn er nur einen anbietet, kann diesen auch nur einer im "Sofortkauf" ersteigern! Bei versteigerungen zu Höchstgebot, zählt nur das bei eBay hinterlegte, bzw. durch die Mitteilung (Sie haben den Artikel zum Preis von ... ersteigert!) bestätigte ersteigern!
Wenn der Verkäufer ein anderes Angebot mit mehr Geld bekommen hat, hat er extremes Pech gehabt! Klarer Verstoß gegen eBay-Richtlinien!
Ihn schriftlich anmahnen, dabei eine Frist setzten und danach:
Nicht lange fackeln sonder melden! Soll der Verkäufer sich doch eBay erklären und nicht Dir irgend eine Geschichte erzählen die Du eh nicht hören möchtest!
Gruß ArndSuche keine Uhr mehr! Habe alles was ich brauche, glaube ich!
Das Leben ist zu kurz um kleine, hässliche Autos zu fahren!
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04.04.2008, 11:39 #9
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Themenstarter
Wird auch morgen nach Ablauf der Frist bei ebay gemeldet. Der Verkäufer behauptete letzte Woche, mehreren Bietern ein Sofortkaufangebot gemacht zu haben. Das 918€-Angebot wurde natürlich auch von ihm veranlasst (war die Höhe meines Gebots in der vorherigen Auktion, Höchstbieter hat die Uhr wohl nicht genommen).
Jedoch befand sich anfangs in dem "Nachrichten an den Bieter-Feld" der Zusatz, dass die Uhr für 1499 € gekauft werden kann. Daraufhin schrieb ich ihn an, dass ich die Uhr für 918 € kaufen würde, für 1499 natürlich nicht. Darauf sein Statement (10 Min vor meinem endgültigen Sofortkauf!!!): "Hallo! bin gerade wieder Zuhause. Der Sofortkaufpreis beläuft sich auf 918 Euro + Versand."
Dadurch dürften alle Unklarheiten beseitigt sein. Wenn er das Teil tatsächlich an einen anderen verkauft haben sollte oder sich weigert, sie rauszugeben, wird er mich kennenlernen...
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04.04.2008, 11:47 #10
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wollte wahrscheinlich 1980.-, oder 1918.- komischer Typ! Auf Erfüllung des KV klagen!
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04.04.2008, 11:56 #11Original von luxury_david
.....
Wenn er das Teil tatsächlich an einen anderen verkauft haben sollte oder sich weigert, sie rauszugeben, wird er mich kennenlernen...
Pilatus: Hhh. Prügel ihn, Zenturio, für diese Unverchämtheit.
Zenturio: Oh, und äh auf den Poden werfen?
Pilatus: Pidde?
Zenturio: Ihn wieder auf den Poden werfen?
Pilatus: Oh ja. Chleudert den Purchen zu Poden.
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04.04.2008, 12:03 #12
Verklagen? Wegen so ner Zwiebel und der paar Öre? Manmanman, da wär mir meine Zeit echt zu schade. Abhaken und gut, man kann sein Geld auch erhobenen Hauptes verdienen.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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04.04.2008, 12:09 #13
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Themenstarter
Geht doch auch ums Prinzip. Wohin soll es führen, wenn sich daran jeder ein Bsp. nimmt. Ein KV ist nun mal rechtlich bindend. Ähnliches mit anderen Ausflüchten passierte mir als Händler schon xmal. Toll, wenn man z.B. wegen der (vereinbarten) Abholung einer Uhr nen paar 100km fährt und 30 km vorm Ziel tel. gesagt bekommt, dass ein anderer 100 Euronen mehr geboten hat. Irgendwann hat man die Schnauze voll.
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04.04.2008, 12:14 #14
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Original von luxury_david
Geht doch auch ums Prinzip. Wohin soll es führen, wenn sich daran jeder ein Bsp. nimmt. Ein KV ist nun mal rechtlich bindend. Ähnliches mit anderen Ausflüchten passierte mir als Händler schon xmal. Toll, wenn man z.B. wegen der (vereinbarten) Abholung einer Uhr nen paar 100km fährt und 30 km vorm Ziel tel. gesagt bekommt, dass ein anderer 100 Euronen mehr geboten hat. Irgendwann hat man die Schnauze voll.
Dann ziehs aber auch durch und babbel net!Ich würde es abhaken, weil nix bei rum kommt. Melde es Ebay, verpasse Ihm eine schlechte Bewertung und fertig.
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04.04.2008, 12:24 #15Original von luxury_david
Geht doch auch ums Prinzip. Wohin soll es führen, wenn sich daran jeder ein Bsp. nimmt. Ein KV ist nun mal rechtlich bindend. Ähnliches mit anderen Ausflüchten passierte mir als Händler schon xmal. Toll, wenn man z.B. wegen der (vereinbarten) Abholung einer Uhr nen paar 100km fährt und 30 km vorm Ziel tel. gesagt bekommt, dass ein anderer 100 Euronen mehr geboten hat. Irgendwann hat man die Schnauze voll.
Ich pers. würde den Fall auch abhaken und es ebay melden. Für ein rechtliche Auseinanderdestzung wäre mir meine Zeit zu schade.Gruss Wolfgang
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04.04.2008, 12:31 #16Original von Donluigi
Sei mir nicht böse, aber DIR passieren immer Klamotten........
meiner auch...Martin
Everything!
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04.04.2008, 12:57 #17
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Original von blarch
Original von luxury_david
Geht doch auch ums Prinzip. Wohin soll es führen, wenn sich daran jeder ein Bsp. nimmt. Ein KV ist nun mal rechtlich bindend. Ähnliches mit anderen Ausflüchten passierte mir als Händler schon xmal. Toll, wenn man z.B. wegen der (vereinbarten) Abholung einer Uhr nen paar 100km fährt und 30 km vorm Ziel tel. gesagt bekommt, dass ein anderer 100 Euronen mehr geboten hat. Irgendwann hat man die Schnauze voll.
Ich pers. würde den Fall auch abhaken und es ebay melden. Für ein rechtliche Auseinanderdestzung wäre mir meine Zeit zu schade.
Wäre ja noch schöner, ihn mit so einer saumäßigen Nummer durchkommen zu lassen• Meine Ticker - MfG Frank
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04.04.2008, 13:08 #18
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Schlechte Bewertung und gut. Wenn dieser Klage-Wahn in D mal aufhören würde, dann könnten sich die Gerichte auch wieder um wichtige Dinge kümmern. Und Leute "aus Prinzip" zu verklagen ist ja besonders wichtig. Mache ich mit Falschparkern auch immer so. Wo kommen wir denn sonst hin ?
Und David - abhaken und nicht aufregen. Als Händler ist dir ein Geschäft entgangen und ein anderer Händler hat sich nicht ganz korrekt verhalten, um ein noch besseres Geschäft zu machen. Du wolltest die Uhr ja auch nicht, um dir oder der Welt eine Freude zu machen sondern um daran zu verdienen. Der Eine macht seine Geschäfte eben seriöser, der andere nicht. Freu dich einfach, wenn du zur zweiten Gattung gehörst.
Und immer noch besser als wenn er dir eine leere Kiste geschickt hätte
Gruss
OliverWenn aus einem englischen Auto kein Öl raustropft - dann ist kein Öl drin
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04.04.2008, 13:43 #19
Diese Uhr ist so wie die ist ziemlich unbeliebt. Habe davon auch 3 verkauft und immer knapp 1500 € bekommen. Allerdings waren die frisch aus der Revi und mit Garantie. 9** € war nen Schnapp und hätte ich auch gekauft. Ich denke mal er hat 2 Käufern ein Preisvorschlag gemacht. Es kann aber eigentlich nicht sein das 2 Personen gleichzeitig einen PV angenommen haben?
hhmm würde auf Vertragserfüllung pochen
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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04.04.2008, 13:53 #20Original von Cave
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag. Und den hat er mit dem VK nunmal, nachdem er die Uhr per Sofortkauf erstanden hat. Hält der VK sich daran nicht, tritt man ihm per RA auf die Füße.
Wäre ja noch schöner, ihn mit so einer saumäßigen Nummer durchkommen zu lassenGruss Wolfgang
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