Die Aussage vom MB Verkäufer halte ich für Unsinn. Bei Neuwagen unterschreibt auch bei uns der Kunde für die Schlüssel.Original von Waschi.1
Laut Aussage meines Mercedes Verkäufer wäre der Verkäufer verpflichtet gewesen wegen seiner Verifizierung (grosses VW AH)die Schlüsselanzahl beim Kauf zu vermerken. Und mein MB Verkäufer meinte wenn er sowas gemacht hätte wäre min. eine Abmahnung fällig. Ist das so richtig ?
Dann wäre vielleicht hier ein Ansatz Geld vom VW AH einzuklagen..
Es geht im Moment um ca 26K![]()
Das es da aber eine Verpflichtung zu gibt wäre mir neu. Interessanter wäre wo ist der dritte Klappschlüssel?? Ich würde dazu mal den Vorbesitzer fragen. Um das Geld vom Autohaus zu bekommen müssten die ja was mit dem Diebstahl zu tun haben.
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Thema: Diebstahlschaden VW
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06.03.2008, 13:55 #1
Diebstahlschaden VW
Mein VW T4 Multivan Highline 2,5 TDi wurde Mitte 2007 gestohlen.
Laut dem Versicherer gab es nach dem einschicken der Schlüssel ,erst Probleme mit Kopierspuren an einem Schlüssel. Auf Nachfrage nach dem Gutachten oder welcher Schlüssel betroffen ist kam nur als Antwort das an allen Schlüssel Kopierspuren sind.
Dies ist ziemlich merkwürdig meiner Meinung nach.
Mein Anwalt teile dann der Versicherung mit, das der VW 3 Monate vor Kauf durch uns ,wegen eines Diebstahlschaden in dem VW Autohaus ein neues Schließsystem bekommen hat.
Und sie bitte prüfen möchten ob diese Kopierspuren vielleicht Hersteller bedingt sein. Da dies ja ziemlich ungewöhnlich ist.
Der Versicherung, wurde bei der Diebstahlanzeige mitgeteilt ,das vor Kauf durch mich das Fzg neue Schlösser & Schlüssel bekommen hat.
Die Versicherung hat dann das VW AH kontaktiert und dort eine Info erhalten das 3 Monate vor uns 3 Klappschlüssel und 2 normale Schlüssel angefertigt wurden. Und diese Schlüsselanzahl an uns übergeben wurden.
Nun began das Problem. Ich habe bei Kauf nur 2 Klappschlüssel erhalten und auch nur 2 normale Schlüssel. Es gab dazu auch keine Angaben im Kaufvertrag und auch kein Übergabe Protokoll wie ich es bei Mercedes für den neuen Wagen erhalten habe.
Also hat das VW AH aufgrund eines 3 Monaten alten Vorgang der vor Kauf durch uns passierte eine Bestätigung erstellt.
Und aufgrund dessen reguliert der Versicherer nicht.
Habe jetzt dank Rechtschutzversicherung Klage eingereicht.
Laut Aussage meines Mercedes Verkäufer wäre der Verkäufer verpflichtet gewesen wegen seiner Verifizierung (grosses VW AH)die Schlüsselanzahl beim Kauf zu vermerken. Und mein MB Verkäufer meinte wenn er sowas gemacht hätte wäre min. eine Abmahnung fällig. Ist das so richtig ?
Dann wäre vielleicht hier ein Ansatz Geld vom VW AH einzuklagen..
Es geht im Moment um ca 26K
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Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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06.03.2008, 15:34 #2
RE: Diebstahlschaden VW
was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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06.03.2008, 15:38 #3
RE: Diebstahlschaden VW
Original von cardealer
Original von Waschi.1
Laut Aussage meines Mercedes Verkäufer wäre der Verkäufer verpflichtet gewesen wegen seiner Verifizierung (grosses VW AH)die Schlüsselanzahl beim Kauf zu vermerken. Und mein MB Verkäufer meinte wenn er sowas gemacht hätte wäre min. eine Abmahnung fällig. Ist das so richtig ?
Dann wäre vielleicht hier ein Ansatz Geld vom VW AH einzuklagen..
Es geht im Moment um ca 26K
Das es da aber eine Verpflichtung zu gibt wäre mir neu. Interessanter wäre wo ist der dritte Klappschlüssel?? Ich würde dazu mal den Vorbesitzer fragen. Um das Geld vom Autohaus zu bekommen müssten die ja was mit dem Diebstahl zu tun haben.
Also ist der Vorbesitzer raus. Habe aber mit Ihm telefoniert und er hatte auch 2 x2 Schlüssel. Soll auch die Werksauslieferung sein. Jetzt die Frage warum hat das AH 3 Klappschlüssel gemacht.
Und kann das AH eine Bestätigung erstellen das das FZG mit 3 Klappschlüsseln verkauft wurde weil 3 Monate vorher mal 3 da waren ?
In 3 Monaten kann doch viel mit dem Schlüssel passiert sein.
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Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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06.03.2008, 16:01 #4
ich wuerde mal nachforschen wie so ein auto ausgeliefert wird 2x2 oder 3x2. Wenn die werkstatt doch neue schloesser/schluessel einbaut kommen die doch wohl vom werk. wenn also vom werk 2x2 kommen, wuerde ich vom autohaus die quittung ueber den einen klappschluessel sehen wollen.
Frank
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06.03.2008, 16:01 #5
RE: Diebstahlschaden VW
Original von Waschi.1
Original von cardealer
Original von Waschi.1
Laut Aussage meines Mercedes Verkäufer wäre der Verkäufer verpflichtet gewesen wegen seiner Verifizierung (grosses VW AH)die Schlüsselanzahl beim Kauf zu vermerken. Und mein MB Verkäufer meinte wenn er sowas gemacht hätte wäre min. eine Abmahnung fällig. Ist das so richtig ?
Dann wäre vielleicht hier ein Ansatz Geld vom VW AH einzuklagen..
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Das es da aber eine Verpflichtung zu gibt wäre mir neu. Interessanter wäre wo ist der dritte Klappschlüssel?? Ich würde dazu mal den Vorbesitzer fragen. Um das Geld vom Autohaus zu bekommen müssten die ja was mit dem Diebstahl zu tun haben.
Also ist der Vorbesitzer raus. Habe aber mit Ihm telefoniert und er hatte auch 2 x2 Schlüssel. Soll auch die Werksauslieferung sein. Jetzt die Frage warum hat das AH 3 Klappschlüssel gemacht.
Und kann das AH eine Bestätigung erstellen das das FZG mit 3 Klappschlüsseln verkauft wurde weil 3 Monate vorher mal 3 da waren ?
In 3 Monaten kann doch viel mit dem Schlüssel passiert sein.was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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06.03.2008, 16:08 #6
ich versteh das nicht mehr....ich dachte wenn ich vom werk eine neue schliessanlage bekomme, bekomme ich eine box mit x schloessern und x schluesseln. wenn ich also mehr schluessel brauche muss ich die nachmachen oder extra bestellen. ueber beides muss es doch eine quittung geben.
Frank
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06.03.2008, 16:10 #7Original von mephisto_4711
ich wuerde mal nachforschen wie so ein auto ausgeliefert wird 2x2 oder 3x2. Wenn die werkstatt doch neue schloesser/schluessel einbaut kommen die doch wohl vom werk. wenn also vom werk 2x2 kommen, wuerde ich vom autohaus die quittung ueber den einen klappschluessel sehen wollen.
Frank
2 Tüv Prüfer von mir fahren das Identische Auto und haben auch 2x2.
Als es noch Zugriff auf die History gab konnte mein VW Händler lesen das es 1 Abfrage für einen Sicherheitscode zum erstellen von Schlüsseln gab. d.h. Schlüssel können nur noch online fahrfertig gemacht werden durch einen Sicherheitscode. Leider war nicht ersichtlich wie viele Schlüssel programiert wurden.
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Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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06.03.2008, 16:42 #8
diese eine sicherheitscode abfrage stammt wohl von dem einbau der neuen schliessanlage. aber noch mal, der haendler muss doch eine rechnung/bestellung ueber die schloesser/schluessel haben. auf der wird wohl die anzahl oder vielleicht etwas wie 'standart schluesselsatz' stehen. daran kann man doch sehen wieviele schluessel er bestellt hat. mehr kann er ja auch nicht programmieren.
Frank
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06.03.2008, 17:03 #9
Aber das AH hat doch der Versicherung bestätigt das 3 Schlüssel angefertigt wurden. Die Frage ist warum sind sie nicht alle mitgegeben worden.
was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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06.03.2008, 17:21 #10Original von cardealer
Aber das AH hat doch der Versicherung bestätigt das 3 Schlüssel angefertigt wurden. Die Frage ist warum sind sie nicht alle mitgegeben worden.
Das ist ja das Problem. Das AH hat ein Schreiben erstellt mit der Aussage das Ich das Fzg mit 3 Klapp und 2 normalen Schlüsseln bekommen habe. Und zwar mit der Begründung das 3 Monate vorher ja 3 Klappschlüssel angefertigt wurden und da waren .
Bei der Übergabe habe ich nur eine Rechnung bekommen und 2x2 Schlüssel und mehr nicht. Auf der Rechnung steht nichts von der Schlüsselanzahl. Somit hat das AH kein Beleg mit meiner Unterschrift das ich 3 Klapschlüssel bekommen habe. Es ist doch rechtlich nicht einwandfrei aufgrund eines 3 Monate alten Vorgang so ein Schriftstück zu erstellen..
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06.03.2008, 17:56 #11
somit steht Aussage gegen Aussage nur selbst wenn Du dem Autohaus beweisen kannst nicht alle Schlüssel bekommen zu haben bleiben immernoch die Kopierspuren an den verbliebenen Schlüsseln. Die Geschichte hört sich nach einem langen Gerichtsprozess an
was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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06.03.2008, 18:04 #12Original von cardealer
somit steht Aussage gegen Aussage nur selbst wenn Du dem Autohaus beweisen kannst nicht alle Schlüssel bekommen zu haben bleiben immernoch die Kopierspuren an den verbliebenen Schlüsseln. Die Geschichte hört sich nach einem langen Gerichtsprozess an
Geht ja um ne Menge Kies..
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06.03.2008, 18:15 #13
Das ist interessant:
Der Käufer eines Gebrauchtwagens, der nicht sämtliche Schlüssel des Originalschlüsselsatzes erhält, muß, wenn der Kauf über ein Autohaus läuft, nicht eine besondere Diebstahlsgefahr argwöhnen.
Quelle:
http://194.245.110.84/auto/detail.php?&CD=4&RD=18
und:
Daraus allein, daß von einem der Originalschlüssel irgendwann und unbekannt von wem Kopien angefertigt wurden, läßt sich nicht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit schließen, der Kläger habe den Kfz-Diebstahl nur vorgetäuschtwas hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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06.03.2008, 18:20 #14Original von cardealer
Das ist interessant:
Der Käufer eines Gebrauchtwagens, der nicht sämtliche Schlüssel des Originalschlüsselsatzes erhält, muß, wenn der Kauf über ein Autohaus läuft, nicht eine besondere Diebstahlsgefahr argwöhnen.
Quelle:
http://194.245.110.84/auto/detail.php?&CD=4&RD=18
und:
Daraus allein, daß von einem der Originalschlüssel irgendwann und unbekannt von wem Kopien angefertigt wurden, läßt sich nicht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit schließen, der Kläger habe den Kfz-Diebstahl nur vorgetäuscht
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06.03.2008, 18:22 #15Original von Waschi.1
Original von cardealer
Das ist interessant:
Der Käufer eines Gebrauchtwagens, der nicht sämtliche Schlüssel des Originalschlüsselsatzes erhält, muß, wenn der Kauf über ein Autohaus läuft, nicht eine besondere Diebstahlsgefahr argwöhnen.
Quelle:
http://194.245.110.84/auto/detail.php?&CD=4&RD=18
und:
Daraus allein, daß von einem der Originalschlüssel irgendwann und unbekannt von wem Kopien angefertigt wurden, läßt sich nicht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit schließen, der Kläger habe den Kfz-Diebstahl nur vorgetäuschtwas hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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06.03.2008, 18:28 #16
Das ist echt gemein unschuldig in so eine Sache rein zu rutschen. Im April bezahle ich die letzte Rate... Dann wäre er abbezahlt.
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Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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06.03.2008, 20:20 #17
Drück dir die Daumen
Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
„Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
Phil Taylor "The Power"
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06.03.2008, 22:52 #18
- Registriert seit
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Original von Waschi.1
Das ist echt gemein unschuldig in so eine Sache rein zu rutschen. Im April bezahle ich die letzte Rate... Dann wäre er abbezahlt.
Ist echte Scheisse, und keine Peanuts.
Alles Gute.Dirk
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06.03.2008, 23:10 #19
Danke Jungs.
Ist schon ne harte Nuss.. Gegen so einen grossen Verein fühlt man sich wie nen kleiner Krümmel..
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08.03.2008, 12:02 #20
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- 2.348
War es denn eine "günstige" Versicherung?
Und warum wird erst nach 7 Monaten mal geklagt? Ich glaub, mir wär nach spätestens 4 Wo die Hutschnur geplatzt...
Frag doch mal Deinen Anwalt, ob Du für die gesamte Zeit, wo nicht reguiliert wird, einen Mietwagen in Rechnung stellen kannst, denn schließlich kann man sich ohne 26k auch kein anderes Auto kaufen.Viele Grüße,
Eiko.
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