Mein VW T4 Multivan Highline 2,5 TDi wurde Mitte 2007 gestohlen.
Laut dem Versicherer gab es nach dem einschicken der Schlüssel ,erst Probleme mit Kopierspuren an einem Schlüssel. Auf Nachfrage nach dem Gutachten oder welcher Schlüssel betroffen ist kam nur als Antwort das an allen Schlüssel Kopierspuren sind.
Dies ist ziemlich merkwürdig meiner Meinung nach.
Mein Anwalt teile dann der Versicherung mit, das der VW 3 Monate vor Kauf durch uns ,wegen eines Diebstahlschaden in dem VW Autohaus ein neues Schließsystem bekommen hat.
Und sie bitte prüfen möchten ob diese Kopierspuren vielleicht Hersteller bedingt sein. Da dies ja ziemlich ungewöhnlich ist.
Der Versicherung, wurde bei der Diebstahlanzeige mitgeteilt ,das vor Kauf durch mich das Fzg neue Schlösser & Schlüssel bekommen hat.
Die Versicherung hat dann das VW AH kontaktiert und dort eine Info erhalten das 3 Monate vor uns 3 Klappschlüssel und 2 normale Schlüssel angefertigt wurden. Und diese Schlüsselanzahl an uns übergeben wurden.
Nun began das Problem. Ich habe bei Kauf nur 2 Klappschlüssel erhalten und auch nur 2 normale Schlüssel. Es gab dazu auch keine Angaben im Kaufvertrag und auch kein Übergabe Protokoll wie ich es bei Mercedes für den neuen Wagen erhalten habe.
Also hat das VW AH aufgrund eines 3 Monaten alten Vorgang der vor Kauf durch uns passierte eine Bestätigung erstellt.
Und aufgrund dessen reguliert der Versicherer nicht.
Habe jetzt dank Rechtschutzversicherung Klage eingereicht.

Laut Aussage meines Mercedes Verkäufer wäre der Verkäufer verpflichtet gewesen wegen seiner Verifizierung (grosses VW AH)die Schlüsselanzahl beim Kauf zu vermerken. Und mein MB Verkäufer meinte wenn er sowas gemacht hätte wäre min. eine Abmahnung fällig. Ist das so richtig ?
Dann wäre vielleicht hier ein Ansatz Geld vom VW AH einzuklagen..

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