Frag auch mal deinen Berufsverband/ kammer
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Thema: Geschäftsübernahme
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05.03.2008, 00:45 #21
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eine Ltd ist nicht viel Wert sondern ist am Ende noch teurer als eine GmbH, bei einer Ltd musst Du einen deutschen Abschluss nach kapitalgesellschafltlichen vorgaben machen für den deutschen Fiskus, und gleichzeitig einen englischen Abschluß auf Englisch machen. Die Insulaner möchten auch einen Corporate Tax haben.
Das Haftungskapital wird bei der GmbH nächstes Jahr auf 10000 oder 15000€ reduziert, wobei ich vermute, dass die 25000€ im eingerichteten Gewerbebetrieb bei Euch kein problem sind, da auch Sacheinlagen nach Bewertung eingelegt werden können.
Die steuerliche Belastung bei Gewinnauschüttung sind bei einer GmbH, deutlich höher als bei einer Personengesellschaft.
Bei der Personengesellschaft geht der Gewinn in die Einkommensteuer über, bei der GmbH wird die Körperschaftssteuer ab 2008 15%.abgezogen.
Gewerbesteuer müssen beide zahlen.
Setze Dich mit Deinem Vater zusammen und Frage mal wie seine Haftungsvorfälle in der Vergangeheit waren. Vielleicht lohnt sich eine GmbH dann doch nicht.
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05.03.2008, 07:23 #22
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Gruß
Jan
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05.03.2008, 09:53 #23Original von roberto
eine Ltd ist nicht viel Wert sondern ist am Ende noch teurer als eine GmbH, bei einer Ltd musst Du einen deutschen Abschluss nach kapitalgesellschafltlichen vorgaben machen für den deutschen Fiskus, und gleichzeitig einen englischen Abschluß auf Englisch machen. Die Insulaner möchten auch einen Corporate Tax haben.
Das Haftungskapital wird bei der GmbH nächstes Jahr auf 10000 oder 15000€ reduziert, wobei ich vermute, dass die 25000€ im eingerichteten Gewerbebetrieb bei Euch kein problem sind, da auch Sacheinlagen nach Bewertung eingelegt werden können.
Die steuerliche Belastung bei Gewinnauschüttung sind bei einer GmbH, deutlich höher als bei einer Personengesellschaft.
Bei der Personengesellschaft geht der Gewinn in die Einkommensteuer über, bei der GmbH wird die Körperschaftssteuer ab 2008 15%.abgezogen.
Gewerbesteuer müssen beide zahlen.
Setze Dich mit Deinem Vater zusammen und Frage mal wie seine Haftungsvorfälle in der Vergangeheit waren. Vielleicht lohnt sich eine GmbH dann doch nicht.
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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05.03.2008, 12:30 #24
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Die Übergabe Vater auf Sohn muss von einem Fachmann hinsichtlich aller Möglichkeiten( Immobilie, Betriebsvermögen, laufende Verträge, Versorgung des Vaters etc.) durchdacht werden, wenn ihr dann eine Lösung habt, ab zum Steuerberater und den nach steuerlichen Risiken befragen soweit die nicht offensichtlich sind.
Dein Steuerberater ist nicht der Mann für die Umsetzung, der sieht das durch eine bestimmte Brille, auch wenn Stb sich so etwas üblicherweise zutrauen.
Kann Dir ein paar Hinweise geben, ggf. schick mir eine PNDirk
Eyes on the stars.
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05.03.2008, 13:35 #25
GmbH versus Einzelunternehmen
OK, ich möchte mich outen, ich gehöre eben der Berufsgruppe an, von der mein Vorredner meint, dass diese Berufsgruppe nicht der richtige Ansprechpartner für diese Fragen wäre.
Ich möchte anmerken, dass es sicherlich Berufskollegen gibt, die "das" nicht können - wie in allen Berufgruppen, gibt es wleche die es können und welche die es nicht können. Am unangenehmsten ist es halt, wenn man einen Arzt erwischt, der es nicht kann - das kostert im schlimmsten Fall das Leben - beim Steuerberater "nur" viel Geld.
Allerdings ist sicherlich der Steuerberter der richtige Ansprechpartner für diese Fragestellung.
Die Frage ist jedoch nur unter Kenntnis konkreter Zahlen (Gewinn- und Vermögenssitution) der Firma zu benatworten. Das kann nicht in einem Uhrenforum disskutiert werden.
Ich möchte nur einige Dankansätze geben:
Ltd. ist von vorgestern. Im Rahmen des sg. MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) wird das Mindeststammkap. auf 10000 € herabgesetzt. Selbst bei einer Einmann GmbH sind nur 50% Einzahlung notwendig. Bei Verwendung der gesetzlichen Mustersatzung wird keine notarielle Beurkundung mehr notwendig sein. Zusätzlich wird eine sg. "Unternehmergesellschaft" eingeführt. Diese ist haftungsbeschränkt. Mindestkapital 1,- €.
Zum Thema steuerliche Belastung sei angemerkt, dass mittlerweile Einzelunternhemer und Personengesellschaften die Option haben eine Besteuerung zu wählen, die der Besteuerung einer Kapitalgesellschaft entspricht.
Eine pauschale Aussage welche Rechtsform zur günstigsten Steuerbelastung führt ist augrund der Ausgestaltung des progressiven ESt-Tarifes nicht möglich.
Die Frage ist halt ganz einfach: Gehört Dein Steuerberater zu denen die es können ?
Hinterfrag mal bei Ihm ein wenig von meinen Ausführungen. Wenn er davon noch nichts gehört hat, ist er zumiondest nicht auf dem neusten Stand und das ist ein gewichtiges Indiz dafür, dass er es wohl nicht kann.
Eine Maxime bleibt immer zu berücksichtigen: Das Steuerrecht folgt dem Zivilrecht. Soll bedeuten: Zuerst klar werden, was man zivilrechtlich regeln und erreichen möchte und erst dann fragen inwieweit man dieses Ziel auch noch steuerrechtlich gestalten kann. Sachverhalte die aus rein steuerlichen Gesichtspunkten gestalte wurden, leiden meist irgendwann Schiffbruch.Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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05.03.2008, 13:54 #26
Der letzte Satz ist sehr klug, Agent!
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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05.03.2008, 14:25 #27
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Im Kern sind wir uns doch einig.
Dirk
Eyes on the stars.
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