Nein, nicht so ganz.Original von NYC
Stimmt genau bei 0,3 GRZ sind es 300 qm (bei 1000qm Grundstücksfläche) die maximal bebaut werden! Dazu zählen Bruttofläche der Erdgeschosses, Terasse, Garage und Zufahrt...d.h. alles was überbaut wird an Fläche.
§ 19(4) BauNVO:
Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von (1) Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, (2) Nebenanlagen [...] und (3) bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche [...] mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50% überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8....
Ergebnis 1 bis 10 von 10
Thema: baurecht
Baum-Darstellung
-
26.02.2008, 23:15 #877 Grüße!
Gerhard

Ähnliche Themen
-
Anwalt für Baurecht gesucht
Von giftmischer im Forum Off TopicAntworten: 1Letzter Beitrag: 28.01.2009, 13:04 -
Jurist für Baurecht anwesend?
Von Passion im Forum Off TopicAntworten: 0Letzter Beitrag: 29.03.2008, 15:30




Zitieren
Lesezeichen