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Thema: baurecht

  1. #1
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    baurecht

    zählt der terassenvorbau zur GFZ (geschossflächenanzahl) mit oder wird dieser anteilig mitgrechnet?

    hier mal ein bsp.anhand des bildes.
    der bereich zwischen säulen und fassade.


    Gruß
    Ibi

  2. #2
    Oyster
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    die GFZ beinhaltet alle Vollgeschosse (Bruttofläche). Keller, Garage und Terasse werden nicht berücksichtigt! Anders bei der GRZ, dort wird die Terasse mit berechnet!

    Gruß Dimi

  3. #3
    Yacht-Master
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    RE: baurecht

    Original von ibi
    zählt der terassenvorbau zur GFZ (geschossflächenanzahl) mit oder wird dieser anteilig mitgrechnet?

    hier mal ein bsp.anhand des bildes.
    der bereich zwischen säulen und fassade.



    Willst Du das Teil kaufen?

    Da könnten wir ja dann ein Forumstreffen dort stattfinden lassen


    LG Christoph

  4. #4
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Original von NYC
    die GFZ beinhaltet alle Vollgeschosse (Bruttofläche). Keller, Garage und Terasse werden nicht berücksichtigt! Anders bei der GRZ, dort wird die Terasse mit berechnet!

    Gruß Dimi
    danke!
    also bei 1.000qm grundstück und 0,3 GRZ darf ich insgesamt 300qm inkl.terasse etc. bauen! richtig
    Gruß
    Ibi

  5. #5
    Oyster
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    Stimmt genau bei 0,3 GRZ sind es 300 qm (bei 1000qm Grundstücksfläche) die maximal bebaut werden! Dazu zählen Bruttofläche der Erdgeschosses, Terasse, Garage und Zufahrt...d.h. alles was überbaut wird an Fläche.

  6. #6
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    RE: baurecht

    Original von Fiona111

    Willst Du das Teil kaufen?
    nee quatsch!
    mach mir grad nur paar gedanken was ich mir alles kaufen würde wenn ich mal im lotto gewinne!
    man darf ja mal ein wenig träumen

    danke dimi!
    Gruß
    Ibi

  7. #7
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Zu klein für nen guten Sauna-Club
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  8. #8
    Original von NYC
    Stimmt genau bei 0,3 GRZ sind es 300 qm (bei 1000qm Grundstücksfläche) die maximal bebaut werden! Dazu zählen Bruttofläche der Erdgeschosses, Terasse, Garage und Zufahrt...d.h. alles was überbaut wird an Fläche.
    Nein, nicht so ganz.

    § 19(4) BauNVO:
    Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von (1) Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, (2) Nebenanlagen [...] und (3) bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche [...] mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50% überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8....
    77 Grüße!
    Gerhard

  9. #9
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Genau so siehts aus Gerhard.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  10. #10
    Oyster
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    17
    Nein, nicht so ganz.

    § 19(4) BauNVO:
    Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von (1) Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, (2) Nebenanlagen [...] und (3) bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche [...] mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50% überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8....
    Stimmt!! Hast natürlich recht!!!

    Gruß Dimi

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