Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
    Yacht-Master
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    Daumen runter An die Anwälte und sonstigen Experten

    nehmen wir mal an, ein bekannter wolle sein unternehmen aufspalten (eine ag). aufspalten ist ja nicht das richtige wort, teile des unternehmens ausgliedern.

    gibt es bei gleich bleibenden besitzverhältnissen nur die möglichkeit, die zu übertragenden anteile in eine

    * Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG und Partnerschaftsgesellschaften)
    * Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA)
    * eingetragene Genossenschaften
    * eingetragene Vereine

    zu übertragen, um steuerneutral zu bleiben?

    gibt es andere (legale) möglichkeiten?

    vielen dank!
    Beste Grüße


    Johann

    I'm not calling you a liar but....I can't think of a way to finish that sentence.

  2. #2
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    RE: An die Anwälte und sonstigen Experten

    LOL... mit den paar Infos ist die Frage auch nicht ansatzweise sinnvoll zu beantworten...
    Martin

    Everything!

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ich empfehle wie immer: den Fachanwalt.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #4
    Yacht-Master Avatar von cuteluke
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    Original von paddy
    Ich empfehle wie immer: den Fachanwalt.
    der Fachanwalt für diesen Fall heisst Steuerberater !
    Fachanwalt für Steuerrecht lasse ich nur im Steuerstrafrecht gelten.
    Gruß, Luke

    Unterstützung bei der Grundsteuererklärung: https://grundsteuer-erklaerung.online/

  5. #5
    GMT-Master
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    Wie immer heisst die Antwort: Es kommt darauf an.

    UmWG, UmWStG und KStG sind die grundlegenden Wegweiser. Evtl. kommt auch noch §42 AO ins Spiel.

    Grds. ist eine steuerneutrale Übertragung z.Bsp. gegen die Gewährung neuer Gesellschaftsanteile möglich.

    Leider würde eine Abhandlung darüber den Rahmen dieses Forums ad absurdum führen. Nimm einen Stb. oder WP in Anspruch, dafür sind solche Experten da.

  6. #6
    ehemaliges mitglied
    Gast
    An der Alster gibt's auch Steuerberater oder Wirtschaftspruefer, an einen solchen wuerde ich mich in so einer Angelegenheit wenden, aber niemals an ein oeffentliches Forum.

  7. #7
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Genau so ist es.

    Original von cuteluke
    Original von paddy
    Ich empfehle wie immer: den Fachanwalt.
    der Fachanwalt für diesen Fall heisst Steuerberater !
    Fachanwalt für Steuerrecht lasse ich nur im Steuerstrafrecht gelten.
    Sagen wir beide. In so einem Fall sind nicht nur steuerliche Aspekte entscheidend...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  8. #8
    Freccione Avatar von 1234marc
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    hallo,

    ... komplexes thema für ein forum.

    da wird wohl das ein oder andere "face to face" gespräch, mit den oben bereits angesprochenen fachleuten von nöten sein.

    ich bin raus.

    grüsse
    detlef
    Grüße Detlef
    Cantona: „27 Millionen Steuern hinterzogen – und Hoeneß bezichtigt Costa, gierig zu sein. Das ist, als ob der Camembert zum Brie sagt: ,Du stinkst!‘“
    FIRST 7

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    zuerst zum steuerberater ein schönes steuerneutrales konzept machen (sind ja - zumindest hier in Ö - auch diverse fristen zu beachten) und dann zum rechtsanwalt die dokumentation für die durchführung erstellen lassen
    Grüße -- Jürgen


  10. #10
    Yacht-Master
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    Themenstarter
    danke erst einmal für die antworten. ich will ja keine spezifisch ausformulierte antwort, passgenau auf meine fragestellung, die einen besuch bei anwälten und steuerberatern ersetzt - nur einen hint, in welche richtung ich laufen sollte. die entsprechenden gesetze habe ich mir schon angeschaut und zum thema steuerberater: momentan fabrizieren die nurderart komplizierte konstrukte mit 80seitigen gesellschafterverträgen, die kein mensch mehr überblicken kann (geschweigedenn verstehen) - und die ausländische investoren das leben und die entscheidung nicht gerade leichter machen....
    Beste Grüße


    Johann

    I'm not calling you a liar but....I can't think of a way to finish that sentence.

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