LOL... mit den paar Infos ist die Frage auch nicht ansatzweise sinnvoll zu beantworten...
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19.02.2008, 18:33 #1
- Registriert seit
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- 2.021
An die Anwälte und sonstigen Experten
nehmen wir mal an, ein bekannter wolle sein unternehmen aufspalten (eine ag). aufspalten ist ja nicht das richtige wort, teile des unternehmens ausgliedern.
gibt es bei gleich bleibenden besitzverhältnissen nur die möglichkeit, die zu übertragenden anteile in eine
* Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG und Partnerschaftsgesellschaften)
* Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA)
* eingetragene Genossenschaften
* eingetragene Vereine
zu übertragen, um steuerneutral zu bleiben?
gibt es andere (legale) möglichkeiten?
vielen dank!Beste Grüße
Johann
I'm not calling you a liar but....I can't think of a way to finish that sentence.
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19.02.2008, 21:50 #2
RE: An die Anwälte und sonstigen Experten
Martin
Everything!
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19.02.2008, 21:52 #3
Ich empfehle wie immer: den Fachanwalt.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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19.02.2008, 22:03 #4Original von paddy
Ich empfehle wie immer: den Fachanwalt.
Fachanwalt für Steuerrecht lasse ich nur im Steuerstrafrecht gelten.
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20.02.2008, 05:06 #5
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- Beiträge
- 631
Wie immer heisst die Antwort: Es kommt darauf an.
UmWG, UmWStG und KStG sind die grundlegenden Wegweiser. Evtl. kommt auch noch §42 AO ins Spiel.
Grds. ist eine steuerneutrale Übertragung z.Bsp. gegen die Gewährung neuer Gesellschaftsanteile möglich.
Leider würde eine Abhandlung darüber den Rahmen dieses Forums ad absurdum führen. Nimm einen Stb. oder WP in Anspruch, dafür sind solche Experten da.
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20.02.2008, 05:36 #6ehemaliges mitgliedGast
An der Alster gibt's auch Steuerberater oder Wirtschaftspruefer, an einen solchen wuerde ich mich in so einer Angelegenheit wenden, aber niemals an ein oeffentliches Forum.
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20.02.2008, 07:32 #7
Genau so ist es.
Original von cuteluke
Original von paddy
Ich empfehle wie immer: den Fachanwalt.
Fachanwalt für Steuerrecht lasse ich nur im Steuerstrafrecht gelten.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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20.02.2008, 08:47 #8
hallo,
... komplexes thema für ein forum.
da wird wohl das ein oder andere "face to face" gespräch, mit den oben bereits angesprochenen fachleuten von nöten sein.
ich bin raus.
grüsse
detlefGrüße Detlef
Cantona: „27 Millionen Steuern hinterzogen – und Hoeneß bezichtigt Costa, gierig zu sein. Das ist, als ob der Camembert zum Brie sagt: ,Du stinkst!‘“
FIRST 7
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20.02.2008, 09:28 #9
zuerst zum steuerberater ein schönes steuerneutrales konzept machen (sind ja - zumindest hier in Ö - auch diverse fristen zu beachten) und dann zum rechtsanwalt die dokumentation für die durchführung erstellen lassen
Grüße -- Jürgen
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20.02.2008, 09:29 #10
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Themenstarter
danke erst einmal für die antworten. ich will ja keine spezifisch ausformulierte antwort, passgenau auf meine fragestellung, die einen besuch bei anwälten und steuerberatern ersetzt - nur einen hint, in welche richtung ich laufen sollte. die entsprechenden gesetze habe ich mir schon angeschaut und zum thema steuerberater: momentan fabrizieren die nurderart komplizierte konstrukte mit 80seitigen gesellschafterverträgen, die kein mensch mehr überblicken kann (geschweigedenn verstehen) - und die ausländische investoren das leben und die entscheidung nicht gerade leichter machen....
Beste Grüße
Johann
I'm not calling you a liar but....I can't think of a way to finish that sentence.
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