nehmen wir mal an, ein bekannter wolle sein unternehmen aufspalten (eine ag). aufspalten ist ja nicht das richtige wort, teile des unternehmens ausgliedern.
gibt es bei gleich bleibenden besitzverhältnissen nur die möglichkeit, die zu übertragenden anteile in eine
* Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG und Partnerschaftsgesellschaften)
* Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA)
* eingetragene Genossenschaften
* eingetragene Vereine
zu übertragen, um steuerneutral zu bleiben?
gibt es andere (legale) möglichkeiten?
vielen dank!
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Hybrid-Darstellung
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19.02.2008, 18:33 #1
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An die Anwälte und sonstigen Experten
Beste Grüße
Johann
I'm not calling you a liar but....I can't think of a way to finish that sentence.
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