100% Zustimmung.Original von Hannes
Dann sollte der Konzessionär was dafür berechnen (bei Fremden).
Die Begutachtung von Waren ist eine Serviceleistung, die Nicht - Stammkunden in Rechnung gestellt werden kann.
Schließlich erhält man ja eine konkrete Aussage über die Ware und weiß danach, ob sein Geld gut angelegt ist, oder nicht.
LG
Michael
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Thema: Übergabe beim Konzessionär
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22.01.2008, 15:22 #1PREMIUM MEMBER
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