Original von Hannes
Dann sollte der Konzessionär was dafür berechnen (bei Fremden).
100% Zustimmung.
Die Begutachtung von Waren ist eine Serviceleistung, die Nicht - Stammkunden in Rechnung gestellt werden kann.
Schließlich erhält man ja eine konkrete Aussage über die Ware und weiß danach, ob sein Geld gut angelegt ist, oder nicht.

LG

Michael