Freunde,

die Bewirtungskosten (netto) mache ich nur zu 70% bei der Steuer geltend.

Wie ist das mit der Vorsteuer? Kann ich 100% der gezahlten Vorsteuer als Vorsteuerabzug geltend machen (wie Steuerberater 1 sagt, ist schließlich ja auch zu 100% angefallen und eben Steuer und nicht Bewirtung, die einem auch selbst was bringt), oder geht das ebenfalls nur zu 70% (wie Steuerberater 2 sagt, schließlich sei die Umsatzsteuer in Zusammenhang mit der Bewirtung entstanden, die ja auch nur zu 70% absetzbar sei).

Je mehr Leute ich frage, desto mehr Meinung bekomme ich. Um einen repräsentativen Durchschnittswert zu erhalten, frage ich also Euch, wie Ihr das handhabt

Danke-
Nico