Vorsteuer kann zu 100% in Umsatzsteuervoranmeldung/Jahreserklärung gezogen werden. Vom Nettobetrag sind auch 100% den Jahresüberschuss mindern abzuziehen. Allerdings erhöhen nicht abzugsfähige 30% das zu versteuernde Einkommen.
Mahlzeit
Steuerberater Nr. 3 und Privatdozent für Umsatzsteuerrecht an der Berufsakademie Mannheim:twisted:
P.S. Bewirtungskosten müssen angemessen sein![]()
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17.01.2008, 14:58 #1
Bewirtungskosten und Vorsteuer
Freunde,
die Bewirtungskosten (netto) mache ich nur zu 70% bei der Steuer geltend.
Wie ist das mit der Vorsteuer? Kann ich 100% der gezahlten Vorsteuer als Vorsteuerabzug geltend machen (wie Steuerberater 1 sagt, ist schließlich ja auch zu 100% angefallen und eben Steuer und nicht Bewirtung, die einem auch selbst was bringt), oder geht das ebenfalls nur zu 70% (wie Steuerberater 2 sagt, schließlich sei die Umsatzsteuer in Zusammenhang mit der Bewirtung entstanden, die ja auch nur zu 70% absetzbar sei).
Je mehr Leute ich frage, desto mehr Meinung bekomme ich. Um einen repräsentativen Durchschnittswert zu erhalten, frage ich also Euch, wie Ihr das handhabt
Danke-
NicoIch will Lila, das sich stapelt, ich will Nina auf Plakaten, will dass alle meine Freunde bei mir wohnen in der Straße.
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17.01.2008, 15:29 #2Gesperrter User
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- 605
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17.01.2008, 15:41 #3
Danke!

Das mit den minus 100 plus 30 war mir neu... wohl so wie beim Leasingwagen, der auch privat genutzt wird. Bisher habe ich in der Gewinnermittlung einfach die 70% als Ausgaben geltend gemacht. In Zukunft kann ich natürlich auch 100% als Ausgaben geltend machen und 30% als Eigenanteil Einnahmen verbuchen, wobei das rechnerisch keinen Unterschied macht, oder?
Und das:
versteht sich natürlich von selbstOriginal von Black RS
P.S. Bewirtungskosten müssen angemessen sein

Danke-
NicoIch will Lila, das sich stapelt, ich will Nina auf Plakaten, will dass alle meine Freunde bei mir wohnen in der Straße.
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17.01.2008, 20:04 #4
Was habe ich unter angemessen zu verstehen ?
Gruß Kalle
...acta, non verba...
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17.01.2008, 20:26 #5Yacht-Master
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- 1.675
Dass er nicht versucht den Bordellbesuch, mit seinen Geschäftspartnern, als Bewirtungskosten zu deklarierenOriginal von Kalle
Was habe ich unter angemessen zu verstehen ?

Gibts dafür eigentlich Quittungen

LG Christoph
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17.01.2008, 20:39 #6Kommt auf die Location an...Original von Fiona111
Gibts dafür eigentlich Quittungen
Gruß Kalle
...acta, non verba...
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17.01.2008, 22:17 #7Yepp, dass ist das was Du von Deiner Frau bekommst, wenn sie das rauskriegtOriginal von Fiona111
Dass er nicht versucht den Bordellbesuch, mit seinen Geschäftspartnern, als Bewirtungskosten zu deklarieren
Gibts dafür eigentlich Quittungen
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18.01.2008, 11:11 #8Submariner
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- 375
Andere Länder, andere Sitten - unser Rep in Korea konnte das seinerzeit auch absetzen... da gabs aber auch Abendessen...Original von Fiona111
Dass er nicht versucht den Bordellbesuch, mit seinen Geschäftspartnern, als Bewirtungskosten zu deklarierenOriginal von Kalle
Was habe ich unter angemessen zu verstehen ?

Gibts dafür eigentlich Quittungen
Bunt sei das Dasein - und granatenstark!


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