Original von RoleAs
Ich habe des Öfteren auch schon neue ROLEX Modelle in der Schweiz gesehen, noch Monate, bevor sie in Deutschland verfügbar waren. Da mag sich eine reguläre Einfuhr je nach Ermessen doch für einen ungeduldigen Uhrenfreund rentieren .



Ich habe übrigens zu dem Thema einen ganz anderen Fall zu berichten:

Ein guter Freund von mir hat in Grenchen/Schweiz in der Uhrenindustrie von 1998 bis 2004 gearbeitet und gewohnt. Folglich wurde er auch nach Schweizer Recht versteuert. Was macht der jetzt mit seinen, in der Zeit erworbenen Uhren?? Er wohnt mittlerweile wieder in Deutschland(ich wäre sicher nicht mehr zurück), aber was er mit seinen Ührchen getan hat... .

Müsste er diese nachträglich verzollen (die Steuerschuld ist ja länger als 5 Jahre gültig, so weit ich mal gelesen habe) und wenn dann, zu welchem Kurs??????
Damalger Kaufpreis?
Jetziger Zeitwert?
16% vor der MwSt. Anhebung(für die Uhren die noch zu DM-Zeiten gekauft wurden) oder 19%?

Kennt sich da jemand aus??
ist das nicht so, das wenn man zum kaufzeitpunkt seinen ständigen wohnsitz länger als x monate in der schweiz hatte, dann trifft das nicht zu ... sonst müsste er ja seine socken, unterhosen , einfach alles was er in der schweiz gekauft hat, verzollen !?!?

dann würde ja keiner mehr geschäftlich ins ausland gehen ... wäre ja der volle akt wenn man alles, aber auch wirklich alles verzollen müsste, manch einer kauft sich wie in deinem beispiel vielleicht auch möbel, nen fernseher .... da muss es ne andere lösung geben