Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Bewirtungskosten und Vorsteuer

    Freunde,

    die Bewirtungskosten (netto) mache ich nur zu 70% bei der Steuer geltend.

    Wie ist das mit der Vorsteuer? Kann ich 100% der gezahlten Vorsteuer als Vorsteuerabzug geltend machen (wie Steuerberater 1 sagt, ist schließlich ja auch zu 100% angefallen und eben Steuer und nicht Bewirtung, die einem auch selbst was bringt), oder geht das ebenfalls nur zu 70% (wie Steuerberater 2 sagt, schließlich sei die Umsatzsteuer in Zusammenhang mit der Bewirtung entstanden, die ja auch nur zu 70% absetzbar sei).

    Je mehr Leute ich frage, desto mehr Meinung bekomme ich. Um einen repräsentativen Durchschnittswert zu erhalten, frage ich also Euch, wie Ihr das handhabt

    Danke-
    Nico
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  2. #2
    Gesperrter User
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    Vorsteuer kann zu 100% in Umsatzsteuervoranmeldung/Jahreserklärung gezogen werden. Vom Nettobetrag sind auch 100% den Jahresüberschuss mindern abzuziehen. Allerdings erhöhen nicht abzugsfähige 30% das zu versteuernde Einkommen.

    Mahlzeit

    Steuerberater Nr. 3 und Privatdozent für Umsatzsteuerrecht an der Berufsakademie Mannheim :twisted:


    P.S. Bewirtungskosten müssen angemessen sein

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Danke!

    Das mit den minus 100 plus 30 war mir neu... wohl so wie beim Leasingwagen, der auch privat genutzt wird. Bisher habe ich in der Gewinnermittlung einfach die 70% als Ausgaben geltend gemacht. In Zukunft kann ich natürlich auch 100% als Ausgaben geltend machen und 30% als Eigenanteil Einnahmen verbuchen, wobei das rechnerisch keinen Unterschied macht, oder?

    Und das:

    Original von Black RS
    P.S. Bewirtungskosten müssen angemessen sein
    versteht sich natürlich von selbst

    Danke-
    Nico
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Was habe ich unter angemessen zu verstehen ?
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  5. #5
    Yacht-Master
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    Original von Kalle
    Was habe ich unter angemessen zu verstehen ?
    Dass er nicht versucht den Bordellbesuch, mit seinen Geschäftspartnern, als Bewirtungskosten zu deklarieren

    Gibts dafür eigentlich Quittungen


    LG Christoph

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Original von Fiona111


    Gibts dafür eigentlich Quittungen
    Kommt auf die Location an...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  7. #7
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Original von Fiona111
    Dass er nicht versucht den Bordellbesuch, mit seinen Geschäftspartnern, als Bewirtungskosten zu deklarieren

    Gibts dafür eigentlich Quittungen
    Yepp, dass ist das was Du von Deiner Frau bekommst, wenn sie das rauskriegt

  8. #8
    Submariner
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    Original von Fiona111
    Original von Kalle
    Was habe ich unter angemessen zu verstehen ?
    Dass er nicht versucht den Bordellbesuch, mit seinen Geschäftspartnern, als Bewirtungskosten zu deklarieren

    Gibts dafür eigentlich Quittungen
    Andere Länder, andere Sitten - unser Rep in Korea konnte das seinerzeit auch absetzen... da gabs aber auch Abendessen...
    Bunt sei das Dasein - und granatenstark!

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