Vorsteuer kann zu 100% in Umsatzsteuervoranmeldung/Jahreserklärung gezogen werden. Vom Nettobetrag sind auch 100% den Jahresüberschuss mindern abzuziehen. Allerdings erhöhen nicht abzugsfähige 30% das zu versteuernde Einkommen.
Mahlzeit
Steuerberater Nr. 3 und Privatdozent für Umsatzsteuerrecht an der Berufsakademie Mannheim:twisted:
P.S. Bewirtungskosten müssen angemessen sein![]()
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17.01.2008, 14:58 #1
Bewirtungskosten und Vorsteuer
Freunde,
die Bewirtungskosten (netto) mache ich nur zu 70% bei der Steuer geltend.
Wie ist das mit der Vorsteuer? Kann ich 100% der gezahlten Vorsteuer als Vorsteuerabzug geltend machen (wie Steuerberater 1 sagt, ist schließlich ja auch zu 100% angefallen und eben Steuer und nicht Bewirtung, die einem auch selbst was bringt), oder geht das ebenfalls nur zu 70% (wie Steuerberater 2 sagt, schließlich sei die Umsatzsteuer in Zusammenhang mit der Bewirtung entstanden, die ja auch nur zu 70% absetzbar sei).
Je mehr Leute ich frage, desto mehr Meinung bekomme ich. Um einen repräsentativen Durchschnittswert zu erhalten, frage ich also Euch, wie Ihr das handhabt
Danke-
NicoIch will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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17.01.2008, 15:29 #2
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17.01.2008, 15:41 #3
Danke!
Das mit den minus 100 plus 30 war mir neu... wohl so wie beim Leasingwagen, der auch privat genutzt wird. Bisher habe ich in der Gewinnermittlung einfach die 70% als Ausgaben geltend gemacht. In Zukunft kann ich natürlich auch 100% als Ausgaben geltend machen und 30% als Eigenanteil Einnahmen verbuchen, wobei das rechnerisch keinen Unterschied macht, oder?
Und das:
Original von Black RS
P.S. Bewirtungskosten müssen angemessen sein
Danke-
NicoIch will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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17.01.2008, 20:04 #4
Was habe ich unter angemessen zu verstehen ?
Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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17.01.2008, 20:26 #5
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Original von Kalle
Was habe ich unter angemessen zu verstehen ?
Gibts dafür eigentlich Quittungen
LG Christoph
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17.01.2008, 20:39 #6Original von Fiona111
Gibts dafür eigentlich QuittungenGruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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17.01.2008, 22:17 #7Original von Fiona111
Dass er nicht versucht den Bordellbesuch, mit seinen Geschäftspartnern, als Bewirtungskosten zu deklarieren
Gibts dafür eigentlich Quittungen
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18.01.2008, 11:11 #8
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Original von Fiona111
Original von Kalle
Was habe ich unter angemessen zu verstehen ?
Gibts dafür eigentlich QuittungenBunt sei das Dasein - und granatenstark!
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