Die Selbstauskunft ist ja auch korrekt, sie entbehrt nur jeglicher Grundlage zum Zwecke der fristlosen Kündigung oder einer Betrugsklage.Original von paddy
market-research: Trifft in D nicht zu. Mieterhöhungen und Eigenbedarf sind gesetzlich geregelt sofern nicht ohnehin vertraglich vereinbart.
Das ist schlicht falsch. Antwortet ein Mieter auf eine rechtlich zulässige Frage in der Selbstauskunft nicht den Tatsachen entsprechend, kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. kündigen. Darüber hinaus handelt es sich um Betrug, also einen Straftatbestand nach StGB.Original von kabubasa
...
Dort falsche gemachte Angaben sind eigentlich Betrug; Du wirst aber niemanden wegen Betruges belangen können.
Die Selbstauskunft dient Dir zum Vergleich mehrerer Mietinteressenten, mehr auch nicht. Dabei musst Du als Vermieter eben davon ausgehen, dass der Inhalt von allen wahrheitsgemäß gemacht wurde.
Rechtlich gesehen ist die Selbstauskunft Müll.
Für Detailfragen empfehle ich - wie immer- den Gang zum Fachanwalt.
Angaben zu den Einkommensverhältnissen und ähnliches. Ein Beispiel findest du bei Haus und Grund. Auch hier sollte sichergestellt sein, dass das juristisch auf dem neuesten Stand ist.Original von Mostwanted
Punkt 1 war mir neu und klingt sehr interessant. Was muss bzw. darf in der Selbstauskunft stehen?Original von paddy
1. Eine Selbstauskunft verlangen, macht der Mieter dort nämlich falsche Angaben ist das Eingehungsbetrug und er ist sofort fristlos kündbar. Außerdem
Wo liest Du in der Auskunft etwas über rechtliche Konsequenzen?
Glaube es mir einfach, diese Erfahrung habe ich vor einem Jahr selbst als Vermieter machen müssen und da waren alle zugegen, Fachanwälte, Richter, Kläger und Beklagter.
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Baum-Darstellung
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13.01.2008, 10:11 #21ehemaliges mitgliedGast
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