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  1. #1
    Milgauss Avatar von jigga2k1
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    Kündigung des Mietvertrages ??

    Hallo ich habe folgendes Problem.Ich ziehe im Feb. in eine neue Wohung.
    Also habe ich jetzt meinen Mietvertrag gekündigt.
    Ich habe das schreiben per EXPRESS geschickt.Leider war der Vermieter nicht da und der Dhl Express Man hat das Schreiben in den Briefkasten gelegt.Wenn ich die Sendungsnummer Online verfolge steht jetzt da.
    Sendung wurde ZUGESTELLT in Briefkasten von Herrn XXX
    Reicht das aus als Kündigung ??? Weil so wie es aussieht ist der Vermieter diese Woche in Urlaub.
    Aber die Kündigung muss ja bis zum 3 Arbeitstag des Monats also den Samstag zugestellt werden.
    Oder was kann ich sonst noch machen ??

  2. #2
    Yacht-Master Avatar von forsyth11
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    Wenn ich mich recht entsinne, dann reicht es, wenn der Brief / Kündigung fristgerecht in das Hoheitsgebiet des Empfängers gelangt.
    Und dies ist ja hier der Fall.
    Ich würde mir keine Gedanken machen, woher sollst du schließlich wissen, wann uns wie lange dein Vermieter im Urlaub ist.


    So long...

    Edit sagt: Sendungsverfolgung zur Dokumentation ausdrucken
    Geändert von forsyth11 (01.01.2014 um 10:47 Uhr)
    Gruß Christian

  3. #3
    Mr. Wash Avatar von sevenpoolz
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    Der sicherste Weg ist der Einwurf durch einen Boten (Freund oder Bekannter) und der dokumentiert das ganze am besten mit der Kamera.
    what goes around comes around

  4. #4
    Deepsea Avatar von benico
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    Zitat Zitat von sevenpoolz Beitrag anzeigen
    Der sicherste Weg ist der Einwurf durch einen Boten (Freund oder Bekannter) und der dokumentiert das ganze am besten mit der Kamera.
    Genau. Am besten mit DNA-Probenentnahme am Briefkastenschlitz, um sicher zu gehen, dass der Vermieter den auch persönlich leert.
    "Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"

    Gruß, Ben

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolifan
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    Das genügt. Eine Willenserklärung ist zugegangen, soweit sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Das ist hier der Briefkasten. Die Beweislast für den Zugang liegt bei dir und dürfte mit der Sendungsverfolgung ausreichend belegt sein.
    Ein richtiger Lude, das weiß jeder Anfänger im Gewerbe, trägt seinen Notgroschen am Handgelenk: eine Armbanduhr der Marke Rolex
    (Der Spiegel 02.05.1983)
    Beste Grüße Manuel

  6. #6
    Milgauss
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    Einwurfeinschreiben wäre der stressfreieste Weg bei sowas.
    gruss mikel

  7. #7
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    ... außer, der Mieter wusste, dass der Vermieter im Urlaub ist Der Mieter hatte davon aber keine Ahnung, deswegen ist hier alles in Ordnung.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  8. #8
    Milgauss
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    gruss mikel

  9. #9
    Milgauss Avatar von Capone
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    Sorry fürs Nörgeln, aber ein wesentlicher Punkt fehlt hier einfach noch:

    Eine empfangsbedürftigen Willenserklärung geht zu, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat und unter gewöhnlichen Umständen auch mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist.

    Beispiel: Einwurf in privaten Briefkasten am Dienstag um 23.17 Uhr -> Zugang erst am Mittwoch zu normalen Postzeit! Gleiches gilt nat. erst recht bei Geschäftsadressen!

    Hier ließe sich nämlich trefflich streiten, ob der Vermieter an einem bundesweiten, gesetzlichen Feiertag mit dem Briefträger rechnen muss...

    Hier: Bei tatsächlicher Kenntnisnahme (er findet und liest es noch heute) -> Zugang heute
    Sonst: Zugang am morgigen Donnerstag zur normalen Postzeit vor Ort.

    Die ganze Problematik wirkt sich hier nicht aus, da ein Zugang ja bis Samstag (wegen 193 BGB auch erst am darauf folgenden Montag!) ausreicht. Es spielt sowohl in Theorie als auch Praxis aber eine ganz erhebliche Rolle!

    Aber mal eine andere Frage: Gilt bei der Kündigung von Wohnraum nicht die Dreimonatsfrist (573 Abs. 1 BGB), womit eine Kündigung hier erst für Ende März wirksam wäre?
    Beste Grüße
    Stefan

  10. #10
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von jigga2k1 Beitrag anzeigen
    Hallo ich habe folgendes Problem.Ich ziehe im Feb. in eine neue Wohung.
    Also habe ich jetzt meinen Mietvertrag gekündigt.
    Ich habe das schreiben per EXPRESS geschickt.Leider war der Vermieter nicht da und der Dhl Express Man hat das Schreiben in den Briefkasten gelegt.Wenn ich die Sendungsnummer Online verfolge steht jetzt da.
    Sendung wurde ZUGESTELLT in Briefkasten von Herrn XXX
    Reicht das aus als Kündigung ??? Weil so wie es aussieht ist der Vermieter diese Woche in Urlaub.
    Aber die Kündigung muss ja bis zum 3 Arbeitstag des Monats also den Samstag zugestellt werden.
    Oder was kann ich sonst noch machen ??
    Du hast aber 3 Monate Kündigungsfrist - oder?!

    Hast Du eigentlich so schlechte Erfahrungen mit dem Vermieter gemacht, dass hier so ein Alarm gemacht wird? Im Übrigen ist alles zu ergooglen.
    Geändert von ehemaliges mitglied (01.01.2014 um 17:09 Uhr)

  11. #11
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von 63er Beitrag anzeigen
    Du hast aber 3 Monate Kündigungsfrist - oder?!

    Hast Du eigentlich so schlechte Erfahrungen mit dem Vermieter gemacht, dass hier so ein Alarm gemacht wird? Im Übrigen ist alles zu ergooglen.

    Toller und vor allem sehr hilfreicher Beitrag.Ab und an mal Finger von der Tastatur lassen ....
    VG
    Udo

  12. #12
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Toller und vor allem sehr hilfreicher Beitrag.Ab und an mal Finger von der Tastatur lassen ....
    Dann geh mal mit gutem Beispiel voran.

  13. #13
    Milgauss Avatar von jigga2k1
    Registriert seit
    09.05.2013
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    Themenstarter
    Danke für die Antworten
    Capone Ja die Kündigung zählt wegen der Dreimonatsfrist bis Ende März.
    63er Ja habe ich,deshalb auch meine Frage.

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