Original von triamarc49
2.variante ?

Kauf eines Ersatzfahrzeuges ???? wie läuft das ? muß dass ein in etwa gleiches Fahrzeug sein, oder wie sind da die Vorgaben, und wie wird das abgewickelt ?

mein Vater will sich ja wieder ein Fahrzeug kaufen, wenn möglich sogar den gleichen

Manni
Muss nicht das gleich Fahrzeug sein.
Ich hatte beim letzten Unfall sogar eine Fahrzeugklasse niedriger (dafür aber neuer) gekauft. Der Kaufpreis des Erstatzwagens lag über dem Zeitwert des verunfallten Wagens.
Es geht nur darum, dass die Versicherung sieht, dass beim Händler (also mehrwertsteuerpflichtig) gekauft wurde, dann zahlt die Versicherung auch inklusive Mehrwertsteuer aus.

Um mir Stress zu ersparen, habe ich die gesamte Abwicklung durch den Anwalt und das Autohaus machen lassen. Ich habe da eine Abtretungserklärung unterschrieben und dann einen neuen (gebrauchten) Wagen ausgesucht.

Sollte man ein Fahrzeug von Privat kaufen, so ist in der Regel keine Mehrwertsteuer ausgewiesen und wird somit auch nicht von der Versicherung bezahlt.

Das meinte ich mit "Noch so eine Frechheit, wie ich meine", da in der Regel der Preisvorteil zwischen Privat- und Händlerkauf weniger als 19% beträgt und man somit beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs aus Privathand um die Mehrwertsteuer "betrogen" wird.