Dein Vater hat zwei Möglichkeiten. Entweder Reparatur oder fiktive Abrechnung nach Gutachten ohne MwSt. Die Angebote der Aufkäufer werden vom Netto-Wiederbeschaffungswert abgezogen den Rest zahlt die Versicherung. Das heißt dein Vater bekommt max. den Netto-Wiederbeschaffungswert ( höchstbietender Aufkäufer + Versicherung).
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Thema: Autounfall-Versicherungsfall
Baum-Darstellung
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25.12.2007, 20:30 #23Oyster
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