1. Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung, freie Wahl.
2. Abrechnen nach Gutachten, wobei Abrechnung bei Stundensätzen einer Markenwerkstatt nur geht, wenn dort auch repariert wird. Ansonsten gelten Sätze vergleichbarer Fachwerkstätten im Umkreis.
3. Die Kiste verkaufen an einen Bekannten zum niedrig angesetzten Restwert oder
3a. Für ca. ein drittel bis max. 50% des Gutachtens wieder in einer freien Werkstatt machen lassen und sich über etliche Tausender Gewinn freuen.